Hallo,
sind Fachoberschule oder Fachhochschule nun eine Fachschule oder nicht? Beide habe ich auf dem zweiten Bildungsweg besucht und hatte nach vier Semestern Fachhochschule seinerzeit die allgemeine Hochschulreife.
Das ist ja wichtig, weil Fachschulen doch Auswirkungen auf die Rentenhöhe haben.
Danke für eine Antwort.
Hallo,
beides ist keine Fachschule.
FOS = Schulausbildung
FH = Hochschulausbildung.
hier Auszüge aus den Rechtlichen Arbeitsanweisungen der Regionalträger:
"Fachoberschulen/Berufsoberschulen/berufliche Gymnasien sind den allgemeinbildenden Schulen zuzurechnen. Sie vermitteln neben berufsbezogenem Wissen vorwiegend Allgemeinbildung. Die Ausbildung an diesen Schulen ist "Schulausbildung". Dies gilt auch für die fachpraktischen Ausbildungsteile."
und
"R2 Begriff Hochschulausbildung
Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist der Begriff der "Hochschulausbildung" gleichbedeutend mit dem des Hochschulstudiums (ISRV:RE:11 RA 59/71). Zeiten der Hochschulausbildung sind daher Zeiten, in denen ein als ordentlicher Hörer immatrikulierter Student an einer Hochschule einen geregelten Ausbildungsgang durchlaufen hat.
Als Hochschulen sind grundsätzlich alle Hochschulen anzusehen, die als solche von den zuständigen Stellen anerkannt worden sind.
Hierzu zählen insbesondere:
–
Bergakademien,
Fachhochschulen,
–
Hochschulen für Bildende Künste,
–
Hochschulen für Musik,
–
landwirtschaftliche Hochschulen,
–
pädagogische Hochschulen,
–
technische Hochschulen,
–
tierärztliche Hochschulen,
–
Universitäten,
–
Wirtschaftshochschulen. "
MfG
zelda
Vielen Dank.
Aber so ganz verstehe ich es trotzdem nicht, auch wenn es in einer rechtlichen Arbeitsanweisung steht. Ich verstehe lediglich, dass es darum geht, Geld einzusparen.
Die von mir besuchte Fachoberschule hat nicht "vorwiegend Allgemeinbildung" vermittelt.
Und was ist der Unterschied eines Betriebswirts (FH) und dem bei einer IHK oder Handwerkskammer erworbenen Titel.
Da gibt es sicherlich auch wieder Rechtsvorschriften – aber tatsächlich nachvollziehen kann ich das nicht.
Hallo, dann versuchen Sie die DRV zu überzeugen, dass gerade Ihre FOS überwiegend berufsbildenden Charakter hat:
"R2 Begriffsbestimmungen
Der Begriff der Fachschulausbildung ist so auszulegen, wie er in dem vom Bundesminister für Arbeit im Jahre 1956 herausgegebenen Fachschulverzeichnis "Die berufsbildenden Schulen in der Bundesrepublik Deutschland" verstanden wird. Danach ist zwischen Berufsfachschulen, Fachschulen und Höheren Fachschulen zu unterscheiden >>(SGB VI § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 R2.1) >>(SGB VI § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 R2.2) >>(SGB VI § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 R2.3).
Die Neufassung des Fachschulbegriffs durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.12.1975 hat keine Auswirkungen auf die Anrechnungszeittatsache "Fachschulausbildung" i. S. des § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB VI. Für das Vorliegen einer Ausbildungsanrechnungszeit bleibt auch für berufsbildende Ausbildungen ab 1976 die Begriffsdefinition aus dem im Jahre 1956 herausgegebenen Fachschulverzeichnis maßgebend (ISRV:NI:FAVR 3/89 6) (ISRV:NI:RBRTS 1/2001 10) (ISRV:NI:RBRTS 1/2005 16).
"Fachschulausbildung" ist demnach die Teilnahme an Ausbildungslehrgängen mit überwiegend berufsbildendem Charakter im Gegensatz zur "Hochschulausbildung" >>(SGB VI § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 B R2). Es ist unerheblich, ob die Schulen staatlich anerkannt sind oder ob es sich um öffentliche oder private Schulen handelt. Vgl. hierzu auch die RAA zu § 7 Abs. 2 SGB IV >>(SGB IV § 7 Abs. 2 R0).
"
und
"R2.2 Fachschulen
Fachschulen sind solche nicht als Hochschulen anerkannte berufsbildende Schulen, deren Besuch grundsätzlich den Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung oder einer entsprechenden berufspraktischen Tätigkeit voraussetzt. Sie dienen der landwirtschaftlichen, gartenbaulichen, bergmännischen, technischen, gewerblichen, handwerklichen, kunsthandwerklichen, kaufmännischen, verkehrswirtschaftlichen, frauenberuflichen, sozialpädagogischen, künstlerischen, sportlichen oder einer verwandten Ausbildung. Diese Ausbildung muss mindestens einen Halbjahreskurs mit "Ganztagsunterricht" oder mindestens 600 Unterrichtsstunden umfassen (ISRV:NI:FAVR 4/81 14) (ISRV:NI:FAVR 3/89 6) >>(SGB VI § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 R3). Der Besuch der Fachschule ist freiwillig und setzt im Allgemeinen eine ausreichende praktische Berufsvorbildung oder berufspraktische Tätigkeit, in manchen Fällen auch nur eine bestimmte schulische Vorbildung oder eine besondere (etwa künstlerische) Befähigung voraus.
Vgl. auch die Ausführungen zu Abschnitt R6 dieser RAA >>(SGB VI § 58 Abs.1 S. 1 Nr. 4 R6) "Umwandlung der Fachschule/Höheren Fachschule in eine Fachhochschule".
In wieweit man den Betriebswirt (IHK) mit einem Fachschulabschluss mit dem (diplomierten) Betriebswirt (FH) vergleichen können, da streiten sich die Geister ( siehe Suche im Internet unter "unterschied betriebswirt ihk und betriebswirt fh".
Komisch nur, warum für die Rente auf einmal alle nur noch eine Fachschule besucht haben wollen, aber vorher auf ihr "FH" bestehen...
MfG
zelda
Und wo ist ein Ingenieurabschluss an einer Ingenieurschule einzugruppieren? Fernstudium 9 Semester.
Danke!
Hallo "Rentner",
eine Ingenieurschule würde ich grundsätzlich als Fachschule einordnen.
Allerdings gibt es für die Anrechnung für die Rente mehrere Baustellen:
1. Fernstudium
Der wöchentliche Aufwand für die Fachschule (Präsensstunden, Fahrtzeiten, häusliche Vorbereitungszeit) muss mindestens 20 Stunden betragen haben, damit überhaupt eine Fachschulausbildung vorliegt.
Außerdem muss der Aufwand für das Fernstudium überwiegend gegenüber dem evt. gleichzeitig bestehenden Beschäftigung gewesen sein (also mehr Zeitaufwand fürs Fernstudium als für die Arbeit, auch hier sind Fahrtzeiten mitzurechnen.)
Ob dieses Voraussetzungen beim Fernstudium erfüllt sind, wäre dann noch zu prüfen.
2. Viele Fachschulen / Ingenieurschulen wurden in Fachhochschulen umgewandelt.
Dann wird die Zeit dementsprechend rentenrechtlich aufgeteilt
vgl. RAA der Regionalträger:
a) http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_58ABS1S1NR4R6
und b) Liste der umgewandelten Einrichtungen:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_58ABS1S1NR4ANL1
MfG
zelda
Hallo "Rentner",
eine Ingenieurschule würde ich grundsätzlich als Fachschule einordnen.
Allerdings gibt es für die Anrechnung für die Rente mehrere Baustellen:
1. Fernstudium
Der wöchentliche Aufwand für die Fachschule (Präsensstunden, Fahrtzeiten, häusliche Vorbereitungszeit) muss mindestens 20 Stunden betragen haben, damit überhaupt eine Fachschulausbildung vorliegt.
Außerdem muss der Aufwand für das Fernstudium überwiegend gegenüber dem evt. gleichzeitig bestehenden Beschäftigung gewesen sein (also mehr Zeitaufwand fürs Fernstudium als für die Arbeit, auch hier sind Fahrtzeiten mitzurechnen.)
Ob dieses Voraussetzungen beim Fernstudium erfüllt sind, wäre dann noch zu prüfen.
2. Viele Fachschulen / Ingenieurschulen wurden in Fachhochschulen umgewandelt.
Dann wird die Zeit dementsprechend rentenrechtlich aufgeteilt
vgl. RAA der Regionalträger:
a) http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_58ABS1S1NR4R6
und b) Liste der umgewandelten Einrichtungen:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_58ABS1S1NR4ANL1
MfG
zelda