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Experten-Antwort

Fachoberschule/Fachhochschule

von Alfons Boehringer16.09.2013 | 19:10
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Hallo, sind Fachoberschule oder Fachhochschule nun eine Fachschule oder nicht? Beide habe ich auf dem zweiten Bildungsweg besucht und hatte nach vier Semestern Fachhochschule seinerzeit die allgemeine Hochschulreife. Das ist ja wichtig, weil Fachschulen doch Auswirkungen auf die Rentenhöhe haben. Danke für eine Antwort.

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den sehr ausführlichen und richtigen Erläuterungen von zelda kann ich mir nur anschließen. Hier geht es doch gar nicht darum, Geld einzusparen. Rechtliche Arbeitsanweisungen sind für jeden gültig, bis diese vielleicht irgendwann mal geändert werden.

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6 Antworten

zeldaam 16.09.2013 | 19:21
Hallo, beides ist keine Fachschule. FOS = Schulausbildung FH = Hochschulausbildung. hier Auszüge aus den Rechtlichen Arbeitsanweisungen der Regionalträger: "Fachoberschulen/Berufsoberschulen/berufliche Gymnasien sind den allgemeinbildenden Schulen zuzurechnen. Sie vermitteln neben berufsbezogenem Wissen vorwiegend Allgemeinbildung. Die Ausbildung an diesen Schulen ist "Schulausbildung". Dies gilt auch für die fachpraktischen Ausbildungsteile." und "R2 Begriff Hochschulausbildung Nach ständiger Rechtsprechung des BSG ist der Begriff der "Hochschulausbildung" gleichbedeutend mit dem des Hochschulstudiums (ISRV:RE:11 RA 59/71). Zeiten der Hochschulausbildung sind daher Zeiten, in denen ein als ordentlicher Hörer immatrikulierter Student an einer Hochschule einen geregelten Ausbildungsgang durchlaufen hat. Als Hochschulen sind grundsätzlich alle Hochschulen anzusehen, die als solche von den zuständigen Stellen anerkannt worden sind. Hierzu zählen insbesondere: – Bergakademien, Fachhochschulen, – Hochschulen für Bildende Künste, – Hochschulen für Musik, – landwirtschaftliche Hochschulen, – pädagogische Hochschulen, – technische Hochschulen, – tierärztliche Hochschulen, – Universitäten, – Wirtschaftshochschulen. " MfG zelda
Alfons Boehringeram 16.09.2013 | 19:46
Vielen Dank. Aber so ganz verstehe ich es trotzdem nicht, auch wenn es in einer rechtlichen Arbeitsanweisung steht. Ich verstehe lediglich, dass es darum geht, Geld einzusparen. Die von mir besuchte Fachoberschule hat nicht "vorwiegend Allgemeinbildung" vermittelt. Und was ist der Unterschied eines Betriebswirts (FH) und dem bei einer IHK oder Handwerkskammer erworbenen Titel. Da gibt es sicherlich auch wieder Rechtsvorschriften – aber tatsächlich nachvollziehen kann ich das nicht.
zeldaam 16.09.2013 | 22:17
Hallo, dann versuchen Sie die DRV zu überzeugen, dass gerade Ihre FOS überwiegend berufsbildenden Charakter hat: "R2 Begriffsbestimmungen Der Begriff der Fachschulausbildung ist so auszulegen, wie er in dem vom Bundesminister für Arbeit im Jahre 1956 herausgegebenen Fachschulverzeichnis "Die berufsbildenden Schulen in der Bundesrepublik Deutschland" verstanden wird. Danach ist zwischen Berufsfachschulen, Fachschulen und Höheren Fachschulen zu unterscheiden >>(SGB VI § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 R2.1) >>(SGB VI § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 R2.2) >>(SGB VI § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 R2.3). Die Neufassung des Fachschulbegriffs durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 08.12.1975 hat keine Auswirkungen auf die Anrechnungszeittatsache "Fachschulausbildung" i. S. des § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB VI. Für das Vorliegen einer Ausbildungsanrechnungszeit bleibt auch für berufsbildende Ausbildungen ab 1976 die Begriffsdefinition aus dem im Jahre 1956 herausgegebenen Fachschulverzeichnis maßgebend (ISRV:NI:FAVR 3/89 6) (ISRV:NI:RBRTS 1/2001 10) (ISRV:NI:RBRTS 1/2005 16). "Fachschulausbildung" ist demnach die Teilnahme an Ausbildungslehrgängen mit überwiegend berufsbildendem Charakter im Gegensatz zur "Hochschulausbildung" >>(SGB VI § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 B R2). Es ist unerheblich, ob die Schulen staatlich anerkannt sind oder ob es sich um öffentliche oder private Schulen handelt. Vgl. hierzu auch die RAA zu § 7 Abs. 2 SGB IV >>(SGB IV § 7 Abs. 2 R0). " und "R2.2 Fachschulen Fachschulen sind solche nicht als Hochschulen anerkannte berufsbildende Schulen, deren Besuch grundsätzlich den Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung oder einer entsprechenden berufspraktischen Tätigkeit voraussetzt. Sie dienen der landwirtschaftlichen, gartenbaulichen, bergmännischen, technischen, gewerblichen, handwerklichen, kunsthandwerklichen, kaufmännischen, verkehrswirtschaftlichen, frauenberuflichen, sozialpädagogischen, künstlerischen, sportlichen oder einer verwandten Ausbildung. Diese Ausbildung muss mindestens einen Halbjahreskurs mit "Ganztagsunterricht" oder mindestens 600 Unterrichtsstunden umfassen (ISRV:NI:FAVR 4/81 14) (ISRV:NI:FAVR 3/89 6) >>(SGB VI § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 R3). Der Besuch der Fachschule ist freiwillig und setzt im Allgemeinen eine ausreichende praktische Berufsvorbildung oder berufspraktische Tätigkeit, in manchen Fällen auch nur eine bestimmte schulische Vorbildung oder eine besondere (etwa künstlerische) Befähigung voraus. Vgl. auch die Ausführungen zu Abschnitt R6 dieser RAA >>(SGB VI § 58 Abs.1 S. 1 Nr. 4 R6) "Umwandlung der Fachschule/Höheren Fachschule in eine Fachhochschule". In wieweit man den Betriebswirt (IHK) mit einem Fachschulabschluss mit dem (diplomierten) Betriebswirt (FH) vergleichen können, da streiten sich die Geister ( siehe Suche im Internet unter "unterschied betriebswirt ihk und betriebswirt fh". Komisch nur, warum für die Rente auf einmal alle nur noch eine Fachschule besucht haben wollen, aber vorher auf ihr "FH" bestehen... MfG zelda
Rentneram 17.09.2013 | 08:22
Und wo ist ein Ingenieurabschluss an einer Ingenieurschule einzugruppieren? Fernstudium 9 Semester. Danke!
zeldaam 17.09.2013 | 20:05
Hallo "Rentner", eine Ingenieurschule würde ich grundsätzlich als Fachschule einordnen. Allerdings gibt es für die Anrechnung für die Rente mehrere Baustellen: 1. Fernstudium Der wöchentliche Aufwand für die Fachschule (Präsensstunden, Fahrtzeiten, häusliche Vorbereitungszeit) muss mindestens 20 Stunden betragen haben, damit überhaupt eine Fachschulausbildung vorliegt. Außerdem muss der Aufwand für das Fernstudium überwiegend gegenüber dem evt. gleichzeitig bestehenden Beschäftigung gewesen sein (also mehr Zeitaufwand fürs Fernstudium als für die Arbeit, auch hier sind Fahrtzeiten mitzurechnen.) Ob dieses Voraussetzungen beim Fernstudium erfüllt sind, wäre dann noch zu prüfen. 2. Viele Fachschulen / Ingenieurschulen wurden in Fachhochschulen umgewandelt. Dann wird die Zeit dementsprechend rentenrechtlich aufgeteilt vgl. RAA der Regionalträger: a) http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… und b) Liste der umgewandelten Einrichtungen: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… MfG zelda
zeldaam 17.09.2013 | 20:05
Hallo "Rentner", eine Ingenieurschule würde ich grundsätzlich als Fachschule einordnen. Allerdings gibt es für die Anrechnung für die Rente mehrere Baustellen: 1. Fernstudium Der wöchentliche Aufwand für die Fachschule (Präsensstunden, Fahrtzeiten, häusliche Vorbereitungszeit) muss mindestens 20 Stunden betragen haben, damit überhaupt eine Fachschulausbildung vorliegt. Außerdem muss der Aufwand für das Fernstudium überwiegend gegenüber dem evt. gleichzeitig bestehenden Beschäftigung gewesen sein (also mehr Zeitaufwand fürs Fernstudium als für die Arbeit, auch hier sind Fahrtzeiten mitzurechnen.) Ob dieses Voraussetzungen beim Fernstudium erfüllt sind, wäre dann noch zu prüfen. 2. Viele Fachschulen / Ingenieurschulen wurden in Fachhochschulen umgewandelt. Dann wird die Zeit dementsprechend rentenrechtlich aufgeteilt vgl. RAA der Regionalträger: a) http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… und b) Liste der umgewandelten Einrichtungen: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… MfG zelda
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