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Experten-Antwort

Fachschulausbildung Probezeit | Zeit bis zum 2. Anlauf | Übergangszeit

von John Doe25.04.2019 | 09:08
102 Ansichten
6 Antworten

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Liebe Experten, in 01/98 habe ich die Fachschulausbildung abgebrochen um in 09/98 einen zweiten Anlauf zu nehmen. Die Fachschulausbildungen sind bereits anerkannt und in meinem Versicherungslauf enthalten. Von einer möglichen Übergangszeit von bis zu vier Monaten habe ich gelesen, wenn es die Unterrichtsgestaltung nicht anders zulässt. Welche Möglichkeiten gibt es für mich, diesen Zeitraum zu füllen? Vielen Dank für die Unterstützung. JD

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo John Doe,

freiwillige Beiträge können für das Jahr 1998 nicht mehr gezahlt werden. Die Lücke bleibt also leider bestehen.

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5 Antworten

Rentenschmiedam 25.04.2019 | 12:30
Hallo, nach Ihren Angaben sehe ich keine Möglichkeit die Lücke zu füllen, eine rückwirkende Zahlung von freiwilligen Beiträgen ist nicht möglich. Was war denn in der Lücke? Sofern Sie arbeitssuchend gemeldet waren reichen Sie die noch vorhandenen Unterlagen vollständig beim RV-Träger ein. Eine Nachfrage bei der Arbeitsverwaltung können Sie sich sparen, deren Unterlagen sind vernichtet. Ggfls. kann Ihnen noch die Krankenkasse weiterhelfen wenn in deren Unterlagen der Bezug von Leistungen vermerkt ist, bzw. Angaben zum Versichertenstatus möglich sind. Mit besten Grüßen
senf-dazuam 25.04.2019 | 14:59
"Warten" ist aber leider nicht rentenrechtlich definiert. Wird genauso eine Lücke sein wie die Weltreise, die andere nach der Schule machen ...
John Doeam 25.04.2019 | 14:45
Die Lücke beinhaltet warten auf den Beginn des neuen Schuljahres. Abmeldung und Schulaustritt in 01/98. Anmeldung vermutlich in 04/98, Neueintritt zum Unterrichtabeginn in 09/98.
John Doeam 25.04.2019 | 15:38
Deshalb frage ich nach, da ich mir von einem Antrag mit warten auf das neue Schuljahr nicht viel verspreche. Auch wenn ich es als warten bezeichnet habe, ist es eine Zwangspause gewesen, da das neue Schuljahr nunmal erst im September begonnen hat. Was macht ein Auszubildender der die Probezeit nicht besteht und die neue Ausbildung erst im folgenden September beginnt?
Schadeam 25.04.2019 | 15:55
...man hätte sich ja für die Zeit von Februar bis August einen versicherten Aushilfsjob suchen können.......dann hätte man heute keine Lücke. Aber es bleibt wohl bei: hätte, hätte, Fahrradschlauch......und ner Lücke im Rentenkonto.
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