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Experten-Antwort

Fachschule schlechter als Hochschule?

von gerne gewusst13.10.2017 | 21:52
659 Ansichten
3 Antworten

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Jemand hat 38 Monate mit Berufsausbildungszeiten und 14 Monate mit Fachschulausbildung nachgewiesen. Während der Fachschulausbildung liegt aber gleichzeitig Arbeitslosigkeit vor. Maximal können ja nur 36 Monate an Berufs- und Fachschulausbildung eine höhere Bewertung erhalten. Jetzt begrenzt die DRV aber die Aufwertung der Berufsausbildung auf nur 22 Monate. Und die 14 Monate der Fachschulausbildung werden ja ohnehin als Arbeitslosigkeit bewertet. Der Gesetzgeber wollte aber doch die Fachschulausbildung der Berufsausbildung gleichstellen. Und diese beabsichtigte Besserstellung gegenüber Schulausbildung, Hochschulausbildung oder ohne jegliche schulische Ausbildung wirkt sich jetzt doch negativ aus. Oder kann man auf die Anerkennung der Fachschulausbildung verzichten?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 16.10.2017 | 14:59

Es fließen nur 36 Kalendermonate mit Zeiten der Ausbildung in die (Höher-)Bewertung ein (§ 74 Satz 3 SGB VI). Dabei sind die zu bewertenden Anrechnungszeiten wegen des Besuchs einer Fachschule vorrangig zu bewerten.

Dies bedeutet, dass zum einen die tatsächliche Berufsausbildung auf 36 zu bewertende Kalendermonate begrenzt wird, wenn die Berufsausbildung länger gedauert hat und zum anderen diese 36 Kalendermonate mit Berufsausbildung dann nicht oder nur in geringerem Umfang in die Höherbewertung einbezogen werden, wenn auch noch zu bewertende Anrechnungszeiten mit schulischer Ausbildung (Fachschule) vorhanden sind.

Der Verzicht auf einzelne Zeiten ist nicht möglich.

2 Antworten

Werner67am 16.10.2017 | 10:03
Die Vorschriften zur Rentenberechnung sind so kompliziert, dass es immer wieder vorkommt, dass sich gut gemeinte Rechtsänderungen unter bestimmten Umständen dann doch negativ auswirken. Auf die Anrechnung einzelner Zeiten kann man aber trotzdem nicht verzichten. Gruß Werner
W*lfgangam 16.10.2017 | 19:46
Hallo gerne gewusst, alles rechtskonform gelaufen, in dem die Summe aller Ausbildungszeiten nach dem aktuellen Stand der Rechtslage zu bewerten ist /die auch zwingend in den Versicherungsverlauf einzubauen sind und mit den hier genannten Nachteilen. Alles andere kommt schlicht einem Sozialleistungsbetrug/Erschleichung von Versicherungsleistungen gleich, wenn Sie vorher über diesen Berechnungsablauf informiert gewesen wären und die Fachschulausbildung auf Nachfrage schlicht 'vergessen' hätten ;-) Sie wollen doch nicht etwa einen falschen Rentenbescheid bis an Ihr Lebensende erhalten? ...tztztz, und gar noch Berater in Ihre Hintergedanken zur nicht zustehenden Mehrrente einbeziehen :-) Gruß w. PS: ja, diese Regelung ist *Scheiße, aber aktuelles Gesetz und daran gilt es sich zu halten!
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