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Fachschulstudium

von Maks PL16.01.2008 | 10:29
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Vom 1.9.1967 bis 14.8.1970 absolvierte ich (damals DDR-Buerger) die Fachschule in Leipzig, die im Laufe meiner Studienzeit der Hochschule Leipzig angegliedert wurde. Mein Fachschulstudium beendete ich an der Abtlg. Fachschulausbildung. Wie wird dieser Fakt bei der Feststellung der rentenrechtlichen Zeiten beruecksichtigt? Gruss Maks

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Verschiedene Fachschulen und Höhere Fachschulen sind später in die errichteten übergeleitet bzw. in Fachhochschulen/ Hochschulen umgewandelt worden.

Soweit die Ausbildung vor Errichtung der Fachhochschulen/ Hochschulen insgesamt noch an den früheren Fachschulen und Höheren Fachschulen erfolgte, liegt Fachschulausbildung vor.

Wurde die Ausbildung an einer Fachschule/ Höheren Fachschule begonnen und nach deren Überleitung in eine Fachhochschule/ Hochschule dort fortgesetzt und beendet (so genannte Übergangsfälle), ist für die Zuordnung im Rahmen des § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 SGB VI entscheidend, welchen Status die Ausbildungsstätte in der Zeit der Ausbildung hatte.

Die Ausbildung bis zum Zeitpunkt der Überleitung der Fachschule/ Höheren Fachschule in eine Fachhochschule/ Hochschule ist als Fachschulausbildung, nach deren Überleitung hingegen als Hochschulausbildung anzusehen ist. Das gilt auch bei einer Nachdiplomierung oder einer nachträglichen Graduierung.

3 Antworten

Michael1971am 16.01.2008 | 15:57
Für die Beurteilung, ob Fachschulausbildung vorliegt, kommt es auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Ausbildung an. Eine später "Aufwertung" der Fachschule oder eine Eingliederung in eine Fahchhoch- oder Hochschule ist ohne Belang.
Maks PLam 16.01.2008 | 18:13
Die Verhaeltnisse hatte ich beschrieben: Waehrend des Studiums wurde unsere Fachschule der Hochschule angegliedert, ich studierte weiterhin an der Abtlg. Fachschule und bekam ein Fachschulzeugnis, was auch bei spaeteren Arbeitsverhaeltnissen als solches betrachtet wurde. Wird mein Fachschulabschluss dementsprechend auch bei der Rentenberechnung als solcher betrachtet?
Rentenüberprüferam 16.01.2008 | 22:18
Die Auswirkung von Zeiten des Schulbesuch auf die Rente aus meiner Sicht wie folgt: a) Wenn Ihre erhaltene Urkunde nach Abchluss des Studiums den Hinweis enthält, dass Sie ein Faschschulstudium mit Erfolg abgeschlossen haben, müte die Berücksichtigung in Ihrem Versicherungsverlauf auch als Fachschulbesuch dargestellt werden. Bewertung: Jeder Monat Fachschulbesuch wird mit 75% des Gesamtleistungswertes berücksichtigt, maximal je Monat aber nur mit 0,0625 Entgeltpunkten (EP) und insgesamt auch nur 36 Monate. Liegen mehr Monate als 36 vor, werden die Monate der Überschreitung bei einem Rentenbeginn bis 12-2008 noch mit einem reduzierten Wert berücksichtigt. Bei Rentenbeginn nach 2008 werden Monate des Fachschulbesuchs oberhalb von 36 Monaten eigenständig nicht mehr bewertet, im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung aber noch für maximal weitere 60 Monate berücksichtigt, wodurch sie indirekt auch noch rentensteigernd wirken. (Das wäre der theoretische Maximalfall, weil wohl nur in seltenen Fällen sich ein Fachschulbesuch über 8 Jahre erstreckt) Monate des Fachschulbesuchs werden außerdem auf die Anzahl der Monate beruflicher Ausbildung angerechnet, die keine Fachschulzeiten sind. b) Sollte die Zeit des Studiums nicht als Fachschule berücksichtigt werden oder worden sein, Sie haben ja sicher schon mal eine Renteninformation oder Rentenauskunft erhalten, aus der die Darlegung ersehen werden kann, erfolgt bereits bei einem Rentenbeginn ab - 01-2005 bis 12-2008 nur noch eine reduzierte Bewertung und Berücksichtigung bis zu 36 Monaten. Fachschulzeiten werden darauf angerechnet. Ab Rentenbeginn 01-2009 erfolgt die Berücksichtigung wie für Fachschulzeiten ausgesagt, maximal für alle Schulzeiten im Umfang von 8 Jahren.
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