Hallo Richard!
Ab Rentenbeginn 2009 werden Zeiten der Hochschulausbildungszeit nicht mehr bewertet. Die Bewertung von Fachschulausbildung bis maximal 36 Monate bleibt bestehen!
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Hallo Richard!
Ab Rentenbeginn 2009 werden Zeiten der Hochschulausbildungszeit nicht mehr bewertet. Die Bewertung von Fachschulausbildung bis maximal 36 Monate bleibt bestehen!
Hallo Richard!
Zeiten der Hochschulausbildung sind Zeiten, in denen ein als ordentlicher Hörer immatrikulierter Student an einer Hochschule einen geregelten Ausbildungsgang durchlaufen hat.
Als Hochschulen sind grundsätzlich alle Hochschulen anzusehen, die als solche von den zuständigen Stellen anerkannt worden sind.
Hierzu zählen insbesondere:
-Bergakademien
-Fachhochschulen
-Hochschulen für Bildende Künste
-Hochschulen für Musik
-landwirtschaftliche Hochschulen
-pädagogische Hochschulen
-technische Hochschulen
-tierärztliche Hochschulen
-Universitäten
-Wirtschaftshochschulen
Fachschulausbildung ist die Teilnahme an Ausbildungslehrgängen mit überwiegend berufsbildendem Charakter im Gegensatz zur Hochschulausbildung. Es ist unerheblich, ob die Schulen staatlich anerkannt sind oder ob es sich um öffentliche oder private Schulen handelt.
Genau:
Zeiten des Schul-, Fachschul-oder Hochschulbesuchs oder Zeiten einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sind Anrechnungszeiten, sie werden jedoch höchstens bis zu acht Jahren anerkannt.
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