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Fachschulzeiten

von Richard08.09.2008 | 09:51
3016 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Worin besteht der Unterschied bei der Bewertung von Fachschul- und Hochschulzeiten? Ich habe 3 Jahre an einer Ingenieurschule studiert. Im Versicherungsverlauf steht jedoch Hochschulausbildung.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Richard!

Ab Rentenbeginn 2009 werden Zeiten der Hochschulausbildungszeit nicht mehr bewertet. Die Bewertung von Fachschulausbildung bis maximal 36 Monate bleibt bestehen!

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Richard!

Zeiten der Hochschulausbildung sind Zeiten, in denen ein als ordentlicher Hörer immatrikulierter Student an einer Hochschule einen geregelten Ausbildungsgang durchlaufen hat.

Als Hochschulen sind grundsätzlich alle Hochschulen anzusehen, die als solche von den zuständigen Stellen anerkannt worden sind.

Hierzu zählen insbesondere:

-Bergakademien

-Fachhochschulen

-Hochschulen für Bildende Künste

-Hochschulen für Musik

-landwirtschaftliche Hochschulen

-pädagogische Hochschulen

-technische Hochschulen

-tierärztliche Hochschulen

-Universitäten

-Wirtschaftshochschulen

Fachschulausbildung ist die Teilnahme an Ausbildungslehrgängen mit überwiegend berufsbildendem Charakter im Gegensatz zur Hochschulausbildung. Es ist unerheblich, ob die Schulen staatlich anerkannt sind oder ob es sich um öffentliche oder private Schulen handelt.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Genau:

Zeiten des Schul-, Fachschul-oder Hochschulbesuchs oder Zeiten einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sind Anrechnungszeiten, sie werden jedoch höchstens bis zu acht Jahren anerkannt.

7 Antworten

Happyam 08.09.2008 | 11:22
Die Fachschulzeiten wirken sich weiterhin positiv auf die Rentensteigerung aus, während reine Schulzeiten nur noch für die Wartezeit zählen.
Richardam 08.09.2008 | 10:07
Später habe ich noch ein Jahr an einer Betriebsschule studiert, was wiederum als Fachschule ausgewiesen ist.
Gerhardam 08.09.2008 | 13:12
...aber da finde ich einen Widerspruch: wenn jemand an einer Ingenieurschule studiert hat war das zumindest im Beitrittsgebiet eine "Fachschule". Erst durch nachträgliche Feststellung der Gleichwertigkeit wird ein Studium an einer "Ingenieur-Hochschule" bescheinigt. So kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Einstufungen bei den "Qualifizierungsgruppen"! Nicht gleichgestellte Ingenieure mit der "Fachschul"-Ausbildung werden in die Qualifikationsgruppe 2 eingestuft. Ingenieure, deren Ausbildungsgang als "Gleichwertig" mit einer Ausbildung an einer Ingenieurhochschule in den alten Bundesländern bescheinigt wurde, werden in aller Regel der Qualifikationsgruppe 1 zugeordnet. Damit ergibt sich für letztere u.U. eine etwas höhere Rente! Gruß Gerhard
Richardam 08.09.2008 | 14:41
Durch die Gleichstellung wird doch aber aus einer Ingenieurschule keine Hochschule Oder??? Rentenrechtlich bleibt es doch bei der Berücksichtigung als Fachschulausbildung.Irre ich?
LSam 08.09.2008 | 14:59
Ab 01.2005 wurde eine Trennung in der Art der Bewertung und Berücksichtigung für Fach- und Hochschulzeiten vorgenommen. In Ihrem Fall ist von Bedeutung, wie die Einrichtung, an der Sie zu DDR-Zeiten studierten, betitelt war. Ingenieurschulen entsprachen eigentlich einer Fachschule. Das müsste aber aus Ihrem Abschlusszeugnis hervorgehen. Ist dem so, bliebe es bei der schon erwähnten Berücksichtigung im Umfang von 36 Monaten und Bewertung mit 75% vom Gesamtleistungswert. Eine später, nach der Wiedervereinigung vorgenommene Ausstellung einer zusätzlichen Bescheinigung durch die Kultusministerien der Länder im Beitrittsgebiet hatte, so mein Kenntnisstand, nur Bedeutung für die richtige Vergütungszuordnung im neuen Betrieb, vorwiegend benötigt, wenn man eine Tätigkeit in den alten Bundesländern aufnahm, weil ja die Abschlüsse in der ehemaligen DDR nicht sehr hoch bewertet wurden. Die von User Gerhard angesprochene Problematik hinsichtlich Eingruppierung in Qualifikationsgruppe 2 oder 1 hat Bedeutung für Personen, die bis 1991 in die alten Bundesländer ausgereist sind und bis 12-1991 Rentner wurden. Für Personen die vor 1991 in die alten Bundesländer ausgereist sind aber erst nach 1991 Rentner wurden oder werden, gilt diese Art der Eingruppierung nicht mehr.
Happyam 09.09.2008 | 07:44
Hallo Namensklauer, auch wenn ihr beitrag korrekt ist, möchte ich sie doch bitten sich selbst einen namen auszudenken! MfG Happy (die echte Glückliche!)
Ham 10.09.2008 | 17:16
Ausbildungszeiten an einer Ing.schule sind eindeutig Fachschulzeiten.
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