Eine abschließende höchstrichterliche Rechtsprechung steht nach unserer Kenntnis in dieser Sache noch aus.
Es empfiehlt sich also unter dem Hinweis auf die noch ausstehende höchstrichterliche Entscheidung Widerspruch bei der Krankenkasse zu erheben. Beiträge an die Krankenkasse sind trotzdem zu zahlen. Allerdings besteht die Chance die gezahlten Beiträge - entsprechendes Urteil vorausgesetzt - später wieder zurück gezahlt zu bekommen.