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Experten-Antwort

Fälligkeit Übergangsgeld

von Fragender201214.10.2012 | 17:52
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4 Antworten

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Wann wird denn Übergangsgeld während einer Umschulung fällig? Also würde ich das Geld schon am Anfang des Monats bekommen? Wo ist das gesetzlich geregelt. Ich finde dazu nichts :( Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragender 2012,

im § 118 SGB VI steht nicht das Gegenteil, sondern nur, dass er keine Anwendung findet, wenn es sich bei der laufende Geldleistung um Übergangsgeld handelt.

Die Zahlung des Übergangsgeldes erfolgt grundsätzlich jeweils zum 25. eines Monats für diesen Kalendermonat. Die laufende Zahlung endet mit dem letzten Kalendermonat vor dem Ausbildungsende. Die Zahlung des Übergangsgeldes für die restlichen Tage bis zum Entlassungstag wird nach Eingang der Entlassungsbestätigung der Ausbildungseinrichtung ausgelöst. Als Entlassungstag gilt grundsätzlich der Tag, an dem der letzte Teil der Abschlussprüfung stattfindet. Wird die Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit abgelegt, endet die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Ist eine Abschlussprüfung nicht vorgesehen, endet die Übergangsgeldzahlung mit dem Besuch der letzten Ausbildungsveranstaltung.

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3 Antworten

???am 15.10.2012 | 13:49
Die Fälligkeit des Übergangsgeldes ist auch nicht per Gesetz geregelt. Es wird immer zum Ende des Monats gezahlt - analog der Rentenzahlung.
???am 17.10.2012 | 14:15
§ 118 SGB VI (1) Laufende Geldleistungen mit Ausnahme des Übergangsgeldes werden am Ende des Monats fällig, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind; sie werden am letzten Bankarbeitstag dieses Monats ausgezahlt. Würde diese Regelung auch für das Übergangsgeld zutreffen, ergäbe sich z.B. folgender Fall: Maßnahmenbeginn 15.10.2012 Fälligkeit Übergangsgeld für Oktober 30.11.2012 Die DRV dürfte, selbst wenn alle Unterlagen vorhanden wären, das Übergangsgeld nicht früher auszahlen. Da in den seltensten Fällen die Maßnahmen (das Meiste sind ja Kuren) genau an einem Monatsersten beginnen, würden einige Leute ganz schön in die Röhre schauen. Deswegen wurde hier das Übergangsgeld ausgenommen.
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