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Fällt das unter "Hinzuverdienst"

von lili01.02.2010 | 17:00
1116 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich bekomme seit 2 Jahren eine unbefristete, volle EM-Rente. Ich habe dazu zwei Fragen: 1. Ich bekomme von meinem Arbeitgeber aufgrund meiner früheren Tätigkeit 3 Jahre lang monatlich 90 €. (Mir ist schon mit Rentenbeginn gekündigt worden.) Muss ich das bei DRV angeben? 2. Was mache ich mit meiner Steuerkarte? Soll ich sie an DRV schicken? Oder an den Arbeitgeber, obwohl ich für diese 90 € keine Steuern zahle? Danke für die Antworten.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Lili,

dem Beitrag von -_- kann ich mich nur anschließen.

2 Antworten

zeldaam 01.02.2010 | 21:45
Hallo lilli, bitte geben Sie die 90 Euro bei der DRV an. Ob diese Zahlungen Hinzuverdienst sind, lässt sich erst bestimmen, wofür Sie dieses Geld erhalten. Sorgen brauchen Sie sich keine zu machen, wenn Sie nur diese 90 Euro erhalten- die Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro wird ja "knapp" unterschritten. Mit der Steuerkarte kann die DRV nichts anfangen- von Ihrer Rente werden ja keine Steuern durch die DRV abgeführt. Die DRV meldet lediglich die Höhe der Rentenzahlungen an die Finanzverwaltung. MfG zelda
-_-am 01.02.2010 | 23:03
Durch eine gesetzliche Neuregelung können Erwerbsminderungsrentner und Altersrentner vor dem 65. Geburtstag seit 2008 bis zu 400 Euro hinzuverdienen - ohne Abstriche bei ihrer Rente fürchten zu müssen. Zuvor galt eine Grenze von 355 Euro. Die Steuerkarte wird von der Deutschen Rentenversicherung nicht benötigt. Meldungen zum Rentenbezug erfolgen über entsprechende Datensätze an die ZfA. Die ZfA hat im Rentenbezugsmitteilungsverfahren die Aufgabe, die elektronischen Meldungen der Mitteilungspflichtigen entgegenzunehmen und an die Finanzverwaltungen der Länder weiterzuleiten. Sie ist nicht berechtigt und in der Lage Fragen von Rentnerinnen und Rentnern zur Besteuerung von Alterseinkünften im Einzelfall zu beantworten. Für die Beantwortung dieser Fragen sind die jeweiligen Finanzämter zuständig.
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