Hallo CNV,
Sie verpflichten sich mit jedem Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Insofern müssen Sie dem Rentenversicherungsträger auch mitteilen, wenn Angaben im Versicherungsverlauf nicht korrekt sind.
Sie können dies im Rahmen einer Kontenklärung in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erledigen.