Hallo Lunamor,
Nix und User haben es eigentlich bereits richtig beschrieben. Bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges ist eine Entfernungspauschale nach § 53 Abs. 4 SGB IX zu leisten. Diese beträgt bei einer stationäre medizinische Rehabilitation (auch AHB) für die An- und Abreise 0,40 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der Ausführung der Leistung (einfache Entfernung).
Da Sie jedoch nur die Rückreise mit dem eigenen Pkw angetreten haben, kann Ihnen auch nur die halbe Entfernungspauschale von 0,20 Euro pro gefahrenen Kilometer erstattet werden. Bei den von Ihnen angegebenen 173 km wären das 34,60 EUR. Die Anreise mit dem Zug bekommen Sie natürlich darüber hinaus erstattet.