1. Ich bin zur stationären Anschlußheilbehandlung (AHB) REHA mit dem Zug gefahren. Dann bin ich mit dem Auto zurück gefahren. Die Strecke beträgt 173 Km. Wie viel soll mir die Arbeitsgemeinschaft für Krebsbekämpfung pro Kilometer (auch pauschal?) erstatten? 2. wie soll ich verstehen die Informationen von Merkblatt des Arbeitsgemeinschaft: "Bei einer stationären medizinischen Leistung zur Teilhabe beträgt die Entfernungspauschale zusammen für die An- und Abreise 0,40 EURO für jeden vollen Kilometer der einfachen Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Rehabilitationsort"?
Danke schön für Ihre Hilfe Lunamor
08.07.2009, 14:53
von
Nix
Sie erhalten folgende Fahrkosten:
173km x EUR 0,20 = EUR 34,60
Mehr darf man Ihnen nicht erstatten. Die KM-Entfernung wird mit dem Programm www.falk.de und der Option "Kürzeste Strecke" und Geschwindigkeit PKW mittel ermittelt.
Viele Grüsse Nix
08.07.2009, 14:55
von
Nix
Die EUR 0,40/KM gelten für Hin- + Rückfahrt.
Deshalb müssen Sie bei EINER STRECKE nur mit EUR 0,20 rechnen.
Nix
08.07.2009, 14:59
von
User
Und als Ergänzung das Zugticket für die Hinreise einschicken. Kann auch erstattet werden.
08.07.2009, 16:16
Experten-Antwort
Hallo Lunamor,
Nix und User haben es eigentlich bereits richtig beschrieben. Bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeuges ist eine Entfernungspauschale nach § 53 Abs. 4 SGB IX zu leisten. Diese beträgt bei einer stationäre medizinische Rehabilitation (auch AHB) für die An- und Abreise 0,40 Euro für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen dem Ort des eigenen Hausstandes und dem Ort der Ausführung der Leistung (einfache Entfernung).
Da Sie jedoch nur die Rückreise mit dem eigenen Pkw angetreten haben, kann Ihnen auch nur die halbe Entfernungspauschale von 0,20 Euro pro gefahrenen Kilometer erstattet werden. Bei den von Ihnen angegebenen 173 km wären das 34,60 EUR. Die Anreise mit dem Zug bekommen Sie natürlich darüber hinaus erstattet.
08.07.2009, 20:26
von
Lunamor
Ich bedanke mich sehr für Ihre Hilfe, jetzt ist mir alles klar.