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Fahrkostenerstattung

von Susi22.01.2016 | 13:38
1666 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, Mein Sohn hat eine Kinderrehabilitation auf Sylt / Westerland genehmigt bekommen. Meine Frage: Können wir mit dem Zug anreisen und mit dem PKW wieder nach hause fahren?Mein Mann kommt in der 4.Woche mit dem Auto uns besuchen und würde uns dann mit nach hause nehmen.Ist dies möglich oder geht nur Zug oder Auto?Und stimmt es das die Regelung mit den 130Euro pauschale für Fahrtkosten aufgehoben ist wenn man mit dem PKW anreist? MFG Susi

5 Antworten

Mathias Buchwaldam 22.01.2016 | 13:47
Hallo du süßes Ding ich bin 70 Jahre und Single. Ich suche freunde :-)
W*lfgangam 22.01.2016 | 16:23
Hallo Susi: das sollte Ihre Frage beantworten (Seite 6/7 und 18): http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BraunschweigHannover/d… auch wenn es umgekehrt - Anreise PKW/Abreise Zug - dargestellt worden ist. Ggf. rufen Sie Ihre DRV einfach an. Gruß w.
Weißam 22.01.2016 | 22:57
Für die An- und Abreise muss das gleiche Verkehrsmittel ausgewählt werden. Sie haben die Möglichkeit hin und zurück entweder mit Pkw zu fahren oder hin und zurück mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Der ausgestellte Reisekostengutschein ist für eine Hin- und Rückfahrt gedacht, die direkt von der DRV an DB Dialog bezahlt werden. Die Begrenzung von 130,00 EUR für An- und Abreise mit Pkw besteht weiterhin.
Rentenzombieam 22.01.2016 | 23:37
Wie wäre es mit einer Seifenkiste? Dann brauchst du auch keinen Fahrkostenersatz und liegt dem Beitragszahler nicht unnütz auf der Tasche!
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