Hallo Jamell,
Sie können einen formlosen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen, in dem Sie angeben, an welchen Tagen Sie mit dem PKW zur ambulanten Reha gefahren sind. Daraufhin kann die Fahrtkostenerstattung errechnet werden.
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Hallo Jamell,
Sie können einen formlosen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen, in dem Sie angeben, an welchen Tagen Sie mit dem PKW zur ambulanten Reha gefahren sind. Daraufhin kann die Fahrtkostenerstattung errechnet werden.
Lesen und verstehen. Formloser Antrag beim zuständigen Rententräger.Hallo Jamell, Sie können einen formlosen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen, in dem Sie angeben, an welchen Tagen Sie mit dem PKW zur ambulanten Reha gefahren sind. Daraufhin kann die Fahrtkostenerstattung errechnet werden.Okay vielen Dank für die Antwort aber wie beantrage ich das genau, kann ich das über die ambulante Reha beantragen oder wie funktioniert das?
Der Experte schreibt dass der Fragende (Rehabilitant) einen Antrag stellen kann. Das kann bezieht sich also auf die Seite des Fragenden . Es bleibt natürlich jedem überlassen , ob er eine Kostenerstattung beantragt, wer das nicht will wird dazu auch nicht gezwungen. Es gibt normalerweise keine Pflicht Leistungen zu beantragen - auch wenn die meisten Menschen natürlich nix dagegen haben Geld zu bekommen...Daraufhin kann die Fahrtkostenerstattung errechnet werden.Mir fällt auf, dass in der Experten-Antwort von "Kann" schreibt... Ist der Konjunktiv bewusst gewählt, handelt es sich dabei also tatsächlich um eine sog. Ermessensleistung? Oder wird die Fahrtkostenerstattung auf jeden Fall geleistet? Würde mich interessieren - LG Rosalie
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