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Experten-Antwort

Fahrtgeld für ambulante Reha

von Jamell19.11.2020 | 18:13
181 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten tag ich mache momentan eine ambulante Reha die jetzt noch eine Woche geht ein Teil des Übergangs Geldes wurde mir auch schon bezahlt... Ich fahre ja jeden Tag mit meinem Auto zu der ambulanten Reha ,die Fahrten werden mir doch normalerweise auch bezahlt wie beantrage ich das?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jamell,

Sie können einen formlosen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen, in dem Sie angeben, an welchen Tagen Sie mit dem PKW zur ambulanten Reha gefahren sind. Daraufhin kann die Fahrtkostenerstattung errechnet werden.

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4 Antworten

Rosalieam 20.11.2020 | 09:03
Mir fällt auf, dass in der Experten-Antwort von "Kann" schreibt... Ist der Konjunktiv bewusst gewählt, handelt es sich dabei also tatsächlich um eine sog. Ermessensleistung? Oder wird die Fahrtkostenerstattung auf jeden Fall geleistet? Würde mich interessieren - LG Rosalie
Jamellam 20.11.2020 | 20:32
Okay vielen Dank für die Antwort aber wie beantrage ich das genau, kann ich das über die ambulante Reha beantragen oder wie funktioniert das?
Ist gar nicht so schweram 20.11.2020 | 20:58
Hallo Jamell, Sie können einen formlosen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen, in dem Sie angeben, an welchen Tagen Sie mit dem PKW zur ambulanten Reha gefahren sind. Daraufhin kann die Fahrtkostenerstattung errechnet werden.
Okay vielen Dank für die Antwort aber wie beantrage ich das genau, kann ich das über die ambulante Reha beantragen oder wie funktioniert das?
Lesen und verstehen. Formloser Antrag beim zuständigen Rententräger.
Ermessenam 21.11.2020 | 13:15
..Daraufhin kann die Fahrtkostenerstattung errechnet werden.
Mir fällt auf, dass in der Experten-Antwort von "Kann" schreibt... Ist der Konjunktiv bewusst gewählt, handelt es sich dabei also tatsächlich um eine sog. Ermessensleistung? Oder wird die Fahrtkostenerstattung auf jeden Fall geleistet? Würde mich interessieren - LG Rosalie
Der Experte schreibt dass der Fragende (Rehabilitant) einen Antrag stellen kann. Das kann bezieht sich also auf die Seite des Fragenden . Es bleibt natürlich jedem überlassen , ob er eine Kostenerstattung beantragt, wer das nicht will wird dazu auch nicht gezwungen. Es gibt normalerweise keine Pflicht Leistungen zu beantragen - auch wenn die meisten Menschen natürlich nix dagegen haben Geld zu bekommen.
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