Guten tag ich mache momentan eine ambulante Reha die jetzt noch eine Woche geht ein Teil des Übergangs Geldes wurde mir auch schon bezahlt...
Ich fahre ja jeden Tag mit meinem Auto zu der ambulanten Reha ,die Fahrten werden mir doch normalerweise auch bezahlt wie beantrage ich das?
20.11.2020, 08:01
Experten-Antwort
Hallo Jamell,
Sie können einen formlosen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen, in dem Sie angeben, an welchen Tagen Sie mit dem PKW zur ambulanten Reha gefahren sind. Daraufhin kann die Fahrtkostenerstattung errechnet werden.
20.11.2020, 09:03
von
Rosalie
Zitiert von: Experte/in
..Daraufhin kann die Fahrtkostenerstattung errechnet werden.
Mir fällt auf, dass in der Experten-Antwort von "Kann" schreibt...
Ist der Konjunktiv bewusst gewählt, handelt es sich dabei also tatsächlich um eine sog. Ermessensleistung?
Oder wird die Fahrtkostenerstattung auf jeden Fall geleistet?
Würde mich interessieren - LG Rosalie
20.11.2020, 20:32
von
Jamell
Zitiert von: Experte/in
Hallo Jamell,
Sie können einen formlosen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen, in dem Sie angeben, an welchen Tagen Sie mit dem PKW zur ambulanten Reha gefahren sind. Daraufhin kann die Fahrtkostenerstattung errechnet werden.
Okay vielen Dank für die Antwort aber wie beantrage ich das genau, kann ich das über die ambulante Reha beantragen oder wie funktioniert das?
20.11.2020, 20:58
von
Ist gar nicht so schwer
Zitiert von: Jamell
Zitiert von: Experte/in
Hallo Jamell,
Sie können einen formlosen Antrag auf Fahrtkostenerstattung stellen, in dem Sie angeben, an welchen Tagen Sie mit dem PKW zur ambulanten Reha gefahren sind. Daraufhin kann die Fahrtkostenerstattung errechnet werden.
Okay vielen Dank für die Antwort aber wie beantrage ich das genau, kann ich das über die ambulante Reha beantragen oder wie funktioniert das?
Lesen und verstehen. Formloser Antrag beim zuständigen Rententräger.
21.11.2020, 13:15
von
Ermessen
Zitiert von: Rosalie
Zitiert von: Experte/in
..Daraufhin kann die Fahrtkostenerstattung errechnet werden.
Mir fällt auf, dass in der Experten-Antwort von "Kann" schreibt...
Ist der Konjunktiv bewusst gewählt, handelt es sich dabei also tatsächlich um eine sog. Ermessensleistung?
Oder wird die Fahrtkostenerstattung auf jeden Fall geleistet?
Würde mich interessieren - LG Rosalie
Der Experte schreibt dass der Fragende (Rehabilitant) einen Antrag stellen kann. Das kann bezieht sich also auf die Seite des Fragenden . Es bleibt natürlich jedem überlassen , ob er eine Kostenerstattung beantragt, wer das nicht will wird dazu auch nicht gezwungen. Es gibt normalerweise keine Pflicht Leistungen zu beantragen - auch wenn die meisten Menschen natürlich nix dagegen haben Geld zu bekommen.