Ich hatte schon mal nach Fahrtkosten für die stufenweise Wiedereingliederung gefragt (Kostenerstattung für die Fahrten zur und von der Arbeit) - war geklärt - es gibt keine. Wenn ein GdB von 60 vorliegt, werden dann Reisekosten gemäß § 53 Abs. 4 SGB IX erstattet? ("...als Fahrkosten ist für jeden Tag, an dem der behinderte oder von Behinderung bedrohte Mensch den Ort der Ausführung der Leistung aufsucht, eine Entfernungspauschale ... anzusetzen.")
26.05.2008, 08:13
von
HI
26.05.2008, 09:12
Experten-Antwort
26.05.2008, 09:20
von
HI
Was ist aber dann mit § 53 (4) SGB IX gemeint?
26.05.2008, 09:28
von
reha
Schlichtweg ganz normale Rehabilitanden, die Vorraussetzung für eine Rehamaßnahme ist das eine geminderte Erwerbsfähigkeit gebessert, wiederhergestellt oder eine Minderung vermieden werden kann. Das wurde einfach mit dem Wort Behinderung umschrieben.