Hallo. Ich mache seit ca. 18 Monaten eine Umschulung in einen Berufsförderungswerk. Mein Kostenträger ist die DRV Westfalen. Nun absolviere ich demnächst ein Betriebliches Praktikum, mit der Dauer von drei Monaten. Die Fahrtkosten mit eigenen PKW vom BFW zur Praktikumsstelle werden von der DRV Westfalen übernommen. Meine Frage lautet, ob die Fahrtkosten im voraus gezalt werden oder ob man (wieder mal) in Vorleistung treten muß.
Selbsverständlich müssen Sie in " Vorleistung " treten.
Selbsverständlich müssen Sie in " Vorleistung " treten.
SoSelbstverständlich sehe ich das nicht. Irgendwie muß der Umschüler ja zum Praktikumsbetrieb kommen. Aber das kann er/sie dann ja wieder von seinen paar Euro fünfzig Übergangsgeld vorstrecken.
Selbsverständlich müssen Sie in " Vorleistung " treten.
SoSelbstverständlich sehe ich das nicht. Irgendwie muß der Umschüler ja zum Praktikumsbetrieb kommen. Aber das kann er/sie dann ja wieder von seinen paar Euro fünfzig Übergangsgeld vorstrecken.
Nehmen Sie den Zug,da bekommen Sie von der DRV eine Fahrkarte im Voraus.
Und ehrlich,wenn man sich den Sprit für solche Fahrt nicht leisten kann,sollte man das Auto abschaffen.
Hallo. Ich mache seit ca. 18 Monaten eine Umschulung in einen Berufsförderungswerk. Mein Kostenträger ist die DRV Westfalen. Nun absolviere ich demnächst ein Betriebliches Praktikum, mit der Dauer von drei Monaten. Die Fahrtkosten mit eigenen PKW vom BFW zur Praktikumsstelle werden von der DRV Westfalen übernommen. Meine Frage lautet, ob die Fahrtkosten im voraus gezalt werden oder ob man (wieder mal) in Vorleistung treten muß.
Geh zu Fuß. Tut dir ganz gut.
Nun ja. Nach Rücksprache mit der zuständigen Beraterin, werden Fahrkosten DOCH im voraus bezahlt. Zitat: "...Weiterbildungskosten und Teilnahmekosten werden, soweit sie nicht unmittelbar an den Träger der Maßnahme erbracht werden, monatlich im voraus ausgezahlt." Hier zu zählen auch Fahrkosten. Thema hat sich also erledigt, kann geschlossen werden. Danke noch mal @Arbeitnehmer , Erdinger und klartext, die selber keine Ahnung haben. ;-)
und warum fragst du hier im Forum dann so blöd ?
und warum fragst du hier im Forum dann so blöd ?
Damit so blöde Antworten wie die von Ihnen kommen ;-)
Fahrkosten werden nicht vom Rehafachberater, sondern von der Leistungsabteilung Bereich Rehabilitation angewiesen. In aller Regel erfolgt die Abrechnung der Fahrtkosten, sowie die Abrechnung der etwaig zustehenden Verpflegungskosten nach Ablauf des Monats mit Eingang der Anwesenheitsliste, um Überzahlungen zu vermeiden.
In Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter können Ausnahmeregelungen getroffen werden.