Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

Fahrtkosten im Voraus?

von Mario08.12.2012 | 11:05
3634 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo. Ich mache seit ca. 18 Monaten eine Umschulung in einen Berufsförderungswerk. Mein Kostenträger ist die DRV Westfalen. Nun absolviere ich demnächst ein Betriebliches Praktikum, mit der Dauer von drei Monaten. Die Fahrtkosten mit eigenen PKW vom BFW zur Praktikumsstelle werden von der DRV Westfalen übernommen. Meine Frage lautet, ob die Fahrtkosten im voraus gezalt werden oder ob man (wieder mal) in Vorleistung treten muß.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Da Sie die Frage durch einen Anruf bei der zuständigen Stelle der Deutschen Rentenversicherung klären konnten, erübrigt sich wohl ein weiterer Kommentar. Eine gesetzliche Regelung über die Auszahlung hierzu gibt es nicht (§53 SGB IX).

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

Marioam 08.12.2012 | 11:41
Danke für die Antwort. SoSelbstverständlich sehe ich das nicht. Irgendwie muß der Umschüler ja zum Praktikumsbetrieb kommen. Aber das kann er/sie dann ja wieder von seinen paar Euro fünfzig Übergangsgeld vorstrecken.
Arbeitnehmeram 08.12.2012 | 11:29
Selbsverständlich müssen Sie in " Vorleistung " treten.
Erdingeram 08.12.2012 | 13:11
Selbsverständlich müssen Sie in " Vorleistung " treten.
Danke für die Antwort. SoSelbstverständlich sehe ich das nicht. Irgendwie muß der Umschüler ja zum Praktikumsbetrieb kommen. Aber das kann er/sie dann ja wieder von seinen paar Euro fünfzig Übergangsgeld vorstrecken.
Nehmen Sie den Zug,da bekommen Sie von der DRV eine Fahrkarte im Voraus. Und ehrlich,wenn man sich den Sprit für solche Fahrt nicht leisten kann,sollte man das Auto abschaffen.
Klartextam 08.12.2012 | 13:20
Geh zu Fuß. Tut dir ganz gut.
Marie.-A. Krohnam 08.12.2012 | 16:34
und warum fragst du hier im Forum dann so blöd ?
Marioam 08.12.2012 | 16:25
Nun ja. Nach Rücksprache mit der zuständigen Beraterin, werden Fahrkosten DOCH im voraus bezahlt. Zitat: "...Weiterbildungskosten und Teilnahmekosten werden, soweit sie nicht unmittelbar an den Träger der Maßnahme erbracht werden, monatlich im voraus ausgezahlt." Hier zu zählen auch Fahrkosten. Thema hat sich also erledigt, kann geschlossen werden. Danke noch mal @Arbeitnehmer , Erdinger und klartext, die selber keine Ahnung haben. ;-)
Marioam 08.12.2012 | 19:51
Damit so blöde Antworten wie die von Ihnen kommen ;-)
Sachbearbeiter DRV Bereich Rehaam 10.12.2012 | 08:59
Fahrkosten werden nicht vom Rehafachberater, sondern von der Leistungsabteilung Bereich Rehabilitation angewiesen. In aller Regel erfolgt die Abrechnung der Fahrtkosten, sowie die Abrechnung der etwaig zustehenden Verpflegungskosten nach Ablauf des Monats mit Eingang der Anwesenheitsliste, um Überzahlungen zu vermeiden. In Absprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter können Ausnahmeregelungen getroffen werden.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026