Da Sie die Frage durch einen Anruf bei der zuständigen Stelle der Deutschen Rentenversicherung klären konnten, erübrigt sich wohl ein weiterer Kommentar. Eine gesetzliche Regelung über die Auszahlung hierzu gibt es nicht (§53 SGB IX).
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Da Sie die Frage durch einen Anruf bei der zuständigen Stelle der Deutschen Rentenversicherung klären konnten, erübrigt sich wohl ein weiterer Kommentar. Eine gesetzliche Regelung über die Auszahlung hierzu gibt es nicht (§53 SGB IX).
Nehmen Sie den Zug,da bekommen Sie von der DRV eine Fahrkarte im Voraus. Und ehrlich,wenn man sich den Sprit für solche Fahrt nicht leisten kann,sollte man das Auto abschaffen.Selbsverständlich müssen Sie in " Vorleistung " treten.Danke für die Antwort. SoSelbstverständlich sehe ich das nicht. Irgendwie muß der Umschüler ja zum Praktikumsbetrieb kommen. Aber das kann er/sie dann ja wieder von seinen paar Euro fünfzig Übergangsgeld vorstrecken.
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