Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Mone,
bei Anreise mit dem eigenen Auto erfolgt die Erstattung der Reisekosten in der Regel vor Ort in der Rehabilitationseinrichtung. Sollte dies dort ausnahmsweise nicht möglich sein, werden die Reisekosten direkt vom Rentenversicherungsträger erstattet. Diese werden in Höhe von 0,20 EURO pro km, maximal jedoch in Höhe von insgesamt 130,00 EUR übernommen.
Weitere Informationen zum Thema „Reisekosten“ enthalten der Bescheid über die Rehabilitationsmaßnahme bzw. die beigefügten Unterlagen. Im Zweifelsfall sollten Sie mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger direkt Kontakt aufnehmen, um Ihr Anliegen zu klären.
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