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Fahrtkosten nach Teilhabe am Arbeitsleben

von ede_wolf25.09.2009 | 10:37
8908 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo, ich habe über teilhabe zum Arbeitsleben eine Weiterbildung gemacht und erfolgreich beendet. Jetzt habe ich leider ( 6 Monate später) immer noch keine Arbeitsstelle gefunden. Allerdings habe ich schon an zwei Vorstellungsgesprächen teilgenommen. Nächste Woche soll ich zu einer ärztlichen Untersuchung im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung. Da ich Familie habe und nur ALG bezieher bin und die Untersuchung einige hundert Kilometer entfernt ist frage ich mich, kann ich Fahrtkostenerstattung beantragen für Vorstellungsgespräche und diese Einstellungsuntersuchung? Die Agentur für Arbeit sagt, das muß ich bei der Rentenversicherung machen, da ich da gefördert werde und mein Rehafachberater reagiert weder auf telefonische Anfragen noch auf schriftliche Anforderung eines Fahrtkostenantrages! Was muß ich tun, bei 1000 Euro im Monat für eine Familie mit Kind bleiben für Fahrten mit der Bahn zu Arbeitgebern nicht mehr viel Geld zum Leben über? Der Arbeitgeber kommt für die Fahrtkosten nicht auf, er sagt er bezahlt schließlich schon die Untersuchung! Mit freundlichen Gruß ede

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

5
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Sie können auch schriftlich einen formlosen Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen.

Z. B.:

Hiermit beantrage ich die Kostenübernahme für Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen am ..., Einstellungsuntersuchung am ... Die Agentur für Arbeit XY lehnt eine Kostenübernahme ab. Ich bin dringend auf die kurzfristige Erstattung angewiesen, weil ...

Belege (Einladungsschreiben, Fahrpreisauskunft usw.) sollten Sie beifügen.

Empfehlenswert: Per Einschreiben.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Was genau ist Ihre Frage?

Vielleicht haben Sie aneinander "vorbeigeredet"? Haben Sie schon Bewerbungskosten beantragt und Ihr Rehabilitations-Fachberater hat darunter nur "reine" Unkosten für Bewerbungsunterlagen usw. verstanden oder haben Sie ganz konkret auch "Fahrtkosten für Vorstellungstermine" geltend gemacht?

Vielleicht sollten Sie bei dem Formular, das Sie jetzt vorliegen haben, deutlich darauf hinweisen, dass Sie auch Fahrtkosten geltend machen; Sie können auch um einen kurzfristigen "Vorschuss" bitten. Weisen Sie auf die Dringlichkeit hin!

Das Problem der Kostenübernahme für sog. "vermittlungsunterstützende Leistungen" ist durch eine Änderung zum 01.01.2009 begründet. Die Agenturen für Arbeit übernehmen keine Kosten mehr, wenn ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist. In Ihrem Fall also die Rentenversicherung.

Das kann aber nicht Ihr Nachteil sein! Bitte setzen Sie sich noch einmal mit Ihrem Rehabilitations-Fachberater und/oder Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung; wenn Sie telefonisch nicht weiter kommen, sofort schriftlich!

Auszug aus der Gemeinsamen Arbeitsanweisung der Rentenversicherungsträger zu § 33 SGB IX:

"R7.2.6 Bewerbungskosten

Durch das am 01.01.2009 in Kraft getretene Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente, wurden die bisherigen §§ 45 und 46 SGB 3 neu gefasst und enthalten zu Bewerbungskosten keine konkreten Angaben mehr.

Die Bundesagentur für Arbeit führt in ihrer Geschäftsanweisung vom 01.01.09 zum § 45 SGB 3 zu dem Thema der Berücksichtigung von anderen Reha-Trägern aus, dass nach § 22 Abs. 2 SGB 3 allgemeine und besondere Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (hierzu gehören auch Leistungen nach § 45 SGB 3) nur erbracht werden dürfen, sofern nicht ein anderer Rehabilitationsträger zuständig ist. Hiervon ausgenommen sind nur die Leistungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung von Beratungs- und Vermittlungsgesprächen stehen.

Für Versicherte, die sich z. B. in einer von einem Rentenversicherungsträger durchgeführten Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben befinden oder für Bezieher einer Rente wegen Erwerbsminderung können Bewerbungskosten im Rahmen von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Rentenversicherung bis zu einem Betrag von 260,00 EUR jährlich übernommen werden. Entstandene Reisekosten sind gesondert zu erstatten.

Als übliche Bewerbungskosten können insbesondere Aufwendungen übernommen werden für

- Beglaubigungen

- Fotokopien

- Erstellung und Versendung von Bewerbungsunterlagen

(z. B. Schreibpapier, Briefumschläge, Klarsichthüllen, Porto)

- Lichtbilder

- Stellengesuche in der Presse

- Vorstellungsgespräche.

Kosten für

- den Erwerb von Zeitungen/Zeitschriften zur Auswertung von Stellenangeboten

- Telefongespräche

sind grundsätzlich nicht zu übernehmen. ..."

Moderation · 3Ihre Vorsorge

OK.

Ihr Antrag war formlos, offensichtlich wartet man jetzt auf den Eingang des formellen Antrages?

Also. Formular ausfüllen und zurücksenden! Bitte setzen Sie sich aber auch noch einmal mit Ihrem Rehabilitations-Fachberater und/oder Ihrem Sachbearbeiter in Verbindung und weisen Sie auf die Dringlichkeit hin (Vorschuss?)!

Moderation · 4Ihre Vorsorge

Siehe oben!

Schreiben Sie einfach auf dem zugesandten Formular "Fahrtkosten zu Vorstellungsterminen und Einstellunguntersuchung (siehe mein Schreiben vom ...)" handschriftlich dazu.

Evtl. auch - siehe auch oben - "Ich beantrage gleichzeitig einen kurzfristigen Vorschuss ...".

Moderation · 5Ihre Vorsorge

Kein Problem!

Ersetzt aber nicht den Kontakt zum Rehabilitations-Fachberater / Sachbearbeiter (s. o.)! Funktioniert vielleicht nicht immer "reibungslos", ist aber wichtig. :-)

4 Antworten

ede_wolfam 25.09.2009 | 12:13
Hallo, ich habe am 12.09 ein formloses Schreiben an meinen Rehafachberater mit Kopie des Schreiben der Firma und Kilometerangabe des Vorstellungsgespräches geschickt. In dem Schreiben habe ich auch einen Antrag für Bewerbungskosten angefordert. Den Antrag für Bewerbungskosten und ein Begleitschreiben habe ich wieder bekommen, allerdings ging der Rehaberater mit keinem Wort auf die Fahrtkosten ein. Gruß ede
ede_wolfam 25.09.2009 | 13:51
Danke für die ausführliche Betreuung. Gruß ede
ede_wolfam 25.09.2009 | 13:11
Mein Schreiben lautete so: Hiermit beantrage ich Fahrtkosten für ein Vorstellungsgespräch am 28.08.2009 bei der Firma XY. Die Kilometer betragen 45,6 Km für die einfache Fahrt. Ich lege das Schreiben der Firma XY (Kopie) bei, aus dem hervor geht das ich vom Arbeitgeber keine Fahrtkosten erstattet wurden. Da ich arbeitslos bin kann ich die Kosten nicht bei meiner Steuererklärung geltend machen. Außerdem beantrage ich einen neuen Antrag auf Bewerbungskostenerstattung.
ede_wolfam 25.09.2009 | 13:34
Ich habe nur einen Antrag auf Bewerbungskosten von dem Berater bekommen, keinen Antrag auf Fahrtkostenerstattung! Wie sieht denn ein formeller Antrag aus?
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