Hallo, habe am 12.10 einen RVL begonnen ,wollte jetzt wissen ob man die Fahrtkosten (Spritkosten) vorausgezahlt bekommt oder ob ich das Vorstrecken muss? Vielen dank schon mal.
Hefti
19.10.2015, 17:42
von
hefti112
19.10.2015, 23:04
von
Case
Die Auszahlung der Fahrkosten erfolgt auf Grundlage der einfachen Wegstreckenentschädigung, also 0,20 EUR/KM.
Fahrkosten sind im Nachgang zu beantragen, dabei ist in der Regel eine Anwenheitsliste des Bildungsträgers erforderlich. Diese können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.
20.10.2015, 09:30
Experten-Antwort