Hallo, habe am 12.10 einen RVL begonnen ,wollte jetzt wissen ob man die Fahrtkosten (Spritkosten) vorausgezahlt bekommt oder ob ich das Vorstrecken muss? Vielen dank schon mal. Hefti
19.10.2015, 23:04
von
Case
Die Auszahlung der Fahrkosten erfolgt auf Grundlage der einfachen Wegstreckenentschädigung, also 0,20 EUR/KM. Fahrkosten sind im Nachgang zu beantragen, dabei ist in der Regel eine Anwenheitsliste des Bildungsträgers erforderlich. Diese können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.
20.10.2015, 09:30
von
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Hallo hefti112,
wie mein Vorredner bereits sagte, eine Fahrkostenerstattung erfolgt im Nachhinein.