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Experten-Antwort

Fahrtkosten und Hinzuverdienst

von GeorgL20.06.2011 | 12:11
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich bin im Vorruhestand und unterliege somit der Hinzuverdienstgrenze von 400,-€. Die schöpfe ich durch einen reg. 400€-Job aus. Nun habe ich die Gelegenheit eine Firma "kostenlos" zu beraten. Da die Firma nicht in der direkten Nähe ist möchte ich mir aber die Fahrtkosten erstatten lassen. Frage: Sind Fahrtkosten im Sinne der 400€-Grenze Einkommen? Wenn Nein: Wie hoch kann eine Kilometerpauschale sein 30ct/km oder auch z.B. 60ct/km? Danke und Gruß Georg

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Erfolgt die Beratung im Rahmen Ihres 400 Euro-Jobs und erhalten Sie die Fahrkosten von Ihrem Arbeitgeber ausgezahlt oder führen Sie die Beratung im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit durch, die mit Ihrem Minijob nichts zu tun hat?

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wenn Ihr Arbeitgeber Fahrkosten erstattet, ist dies Arbeitsentgelt und damit auch für den Hinzuverdienst zu berücksichtigen, sofern diese Zahlung lohnsteuerpflichtig sind. Lohnsteuerfreie Entschädigungen fallen nicht unter den Begriff des Arbeitsentgeltes.

Einnahmen aus einer selbständigen Tätigkeit (auch Fahrkostenerstattung) sind im Rahmen des Hinzuverdienstes zu berücksichtigen, wenn dies unter den Begriff des Arbeitseinkommens fälllt. Dazu müssen im Einkommenssteuerbescheid Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbständiger Arbeit ausgewiesen werden.

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Das Sozialversicherungsrecht ist ist bei den Begriffen Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen eng an das Steuerrecht gekoppelt. Für uns maßgebend sind demnach auch die steuerrechtlichen Konsequenzen.

Bis zu welchem Betrag allerdings Fahrkosten des Arbeitgebers lohnsteuerfrei sind, können wir Ihnen leider nicht sagen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Arbeitgeber bzw. an das zuständige Finanzamt.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

5 Antworten

Andreas2588am 20.06.2011 | 15:38
Hy du Im Bogen der Steuererklärung steht das weiter hinten drin. dort kannst du die fahrtkosten absetzen lg andy
GeorgLam 20.06.2011 | 15:47
Danke für den Tipp, aber da ich nur eine kleine Rente beziehe zahle ich auch keine Steuern. Keine Steuern - keine Steuererklärung. Aber der 400€-Job ist im Sinne der Hinzuverdienstbeschränkung Einkommen. Die Fahrtkosten auch?? Komme ich mit Fahrtkostenerstattung über die 400€?
GeorgLam 20.06.2011 | 19:27
Sowohl als auch! Im konkreten Fall bin ich von einer Firma eingeladen worden bei der ich keinen 400€-Job habe. Aber auch bei meinem 400€-Arbeitgeber fallen gelegentlich Fahrten an die ich bisher selbst getragen habe. Dort hat man mir aber auch angeboten meine Fahrkosten zu erstatten. Ich bekomme doch eigentlich nur Auslagen zurück die ich bereits vorgestreckt habe. Da ich mit eigenem PKW fahre ist eine konkrete Angabe der Kosten ja nicht möglich (Sprit, Öl, Verschleiß,...) als bleibt nur eine Kilometerpauschale, oder?
GeorgLam 21.06.2011 | 11:22
Da ein 400€-Job Lohnsteuerfrei ist (bzw. bis auf eine Pauschale von 8€) und die Fahrkostenentschädigung sehr klein ist und nur max. 3 mal im Jahr anfällt (ich hätte eine Art "homeoffice"), ist sie nicht Lohnsteuerpflichtig und somit kein Hinzuverdienst? Ist das Richtig?
GeorgLam 21.06.2011 | 20:52
Danke für die Information. Jetzt binb ich ein ganzes Stück schlauer, das war sehr hilfreich. Aber ich kann mir nicht verkeifen auf einen seltsamen Widerspruch hinzuweisen: Wenn mein Arbeitgeber mich zu sich zitiert und ich Ihm den Betrag meiner Fahrtkosten ausleihe indem ich ihn von meinem versteuerten Einkommen vorstrecke dann hat mein Arbeitgeber Schulden bei mir. Wenn ich diesen Betrag nun zurückfordere und mein Arbeitgeber seine Schulden begleicht, dann muss ich dafür nochmals Steuern zahlen. Das ist schon merkwürdig und als Schildbürgerstreich schon fast lustig. Verstehen Sie das aber bitte als Scherz. Ihre Antwort hat mir wirklich sehr geholfen. Vielen Dank und viele Grüße Georg
Deutsche Rentenversicherung
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