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Fahrtkosten während der Reha

von dave02.11.2007 | 20:35
1609 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, hatte schon das Forum durchsucht, aber keine passende Antwort gefunden. Habe heute meinen Bewilligungsbescheid für eine Reha (Entwöhnungsbehandlung) über 16 Wochen bekommen. Darin steht auch, dass die Reisekosten übernommen werden. Übernimmt die RV auch die Heimfahrten am Wochenende während der Reha oder nur eine Hinfahrt sowie eine Rückfahrt insgesamt? Als ich deswegen in der Klinik anrief, sagte man mir am Telefon, dass sei von RV zu RV unterschiedlich. Einige würden wohl alle Wochenendfahrten, andere hingegen nur einige erstatten. Nach drei Wochenenden darf ich das erste Mal nach Hause fahren. Vielen Dank schon mal im Voraus für ihr Bemühen.

2 Antworten

wissenderam 03.11.2007 | 19:58
"Nach drei Wochenenden darf ich das erste Mal nach Hause fahren. " Wenn es therapeutisch notwendig ist, müssen die Kosten von der DRV getragen werden.
Nixam 05.11.2007 | 07:33
Die Antwort vom Wissenden ist nicht ganz sauber. Sie haben einen Anspruch auf eine Familienheimfahrt, wenn Sie schon mindestens 4 Wochen in Reha sind und die Reha noch mindestens 2 Wochen dauern wird. Anschliessend haben Sie 2-wöchentlich Anspruch auf 1 Familienheimfahrt. Also 1. Heimfahrt nach 4 Wochen 2. Heimfahrt nach 6 Wochen 3. Heimfahrt nach 8 Wochen 4. Heimfahrt nach 10 Wochen. Hierüber gibt es genaue Arbeitsanweisungen. An den Wissenden: Das hat nichts zu tun mit medizinischer Notwendigkeit. Die Familienheimfahrt ist auch, um schmutzige Wäsche etc. zu Hause zu waschen und frische Wäsche wieder in die Klinik zu bringen. Mit med. Notwendigkeit, mein Freund Wissender, hat das nichts zu tun! Rufen Sie aber nochmal sicherheitshalber auch bei Ihrem Sachbearbeiter an und lassen Sie sich meine Ausführungen bestätigen, um auszuschliessen, dass bei Ihrem Sachbearbeiter keine andere Regelung gilt.
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