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Experten-Antwort

Fahrtkostenerstattung GA

von Doc08.10.2014 | 10:46
1416 Ansichten
9 Antworten

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Hallo, ich war bei einem von der DRV bestelltem Gutachter. Hierhin in der 40 km entfernten Stadt hat mein Mann mich begleitet. WEgen einer Angsstörung hätte ich den Weg auch nicht ohne Begeleitung meistern können. Der GA fragte mich gleich zu Beginn danach, um das Forular für die Fahrtkosten auszufüllen. Obwohl ich ihm das so sagte, wie oben geschrieben, kreuzte er auf dem Formular an: eine Begeleitperson sei nicht notwendig! Dieses habe ich dann erst Zuhause gelesen und daher konnte ich ihn nicht mehr darauf ansprechen. Nun habe ich den Fahrtkostenantrag erst gar nicht abgeschickt. Hat diese Falschbeurteilung dann evtl. einen Einfluss auf das gesamte Gutachten. Wie soll ich nun damit umgehen? Er kreuzte dies ja auch schon an, bevor er mit mir ins GEspräch ging. LG und Danke Doc

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den Aussagen insbesondere von „Rentnerin“ wird zugestimmt mit dem Hinweis dass grundsätzlich der Fahrtkostenantrag unabhängig vom zu erstellenden Gutachten bearbeitet wird. Deswegen auf eine zustehende Erstattung zu verzichten kann daher nicht empfohlen werden.

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8 Antworten

???am 08.10.2014 | 11:51
Der Gutachter war offensichtlich anfangs der Meinung, dass es Ihnen gut genug geht, allein zu ihm zu gehen. Ob er diese Ansicht dann im Laufe der Begutachtung geändert hat (und nur vergessen hat, das Fahrtkosten-Formular zu berichtigen) oder ob er bei seiner Meinung blieb, kann Ihnen hier niemand sagen.
oder soam 08.10.2014 | 12:04
Die Fahrtkosten machen Sie natürlich geltend, denn der Weg ist der gleiche, ob Sie nun allein oder zu zehnt gekommen sind (bei Fahrt im PKW) - bei ÖPNV reichen Sie einfach die Belege für alle Personen ein, ggf. mit dem (eigenen) Hinweis auf die notwendige Begleitperson...!
Docam 08.10.2014 | 12:09
hallo, danke für die antworten! Meine Bedenken sind aber, dass es wg. eines eventuellen Versehens des Gutachters zu Mißverständnissen kommt. Wenn die DRV und auf dem Fahtkostenantrag liest, dass ich durchaus alleine "reisen" kann, kann sich dies doch auch auf eine Entscheidung auswirken. Oder hat das eine so gar nichts mit dem anderen zu tun? Gruß von doc
Rentnerinam 08.10.2014 | 12:54
Warum haben Sie den Gutachter nicht noch einmal kontaktiert und sich erkundigt, wenn Sie insgeheim befürchten, dass ein Versehen vorliegt? Sie sprechen hier gleich von einer "Falschbeurteilung"! Es geht doch zunächst lediglich nur darum, ob der Vermerk zur Fahrkostenerstattung einfach oder doppelt zur Anerkennung kommen kann. Wenn die Mitnahme einer Begleitperson ein wichtiges Kriterium für sein zu erstellendes Gutachten ist, dann würde er es eher in schriftlicher Form dahingehend auch vermerken, dass aufgrund von den und den gesundheitlichen Auswirkungen eine Begleitperson für dies und das erforderlich ist. Es könnte aber doch auch so sein, dass der Gutachter schon vernommen hat, was Sie ihm darüber erzählten, er Ihre Funktionsstörungen (darunter die von Ihnen vorgetragene Angststörung) nach seiner fachlichen Kenntnis in der Form nicht einschätzt. Im Nachhinein Sachlagen erörtern und sich vielen Gedankengängen hinzugeben ist müßig. Das Gutachten ist sicher auf dem Weg und in Bearbeitung und das nicht an der von Ihnen gewünschten Stelle gesetzte Kreuzchen wird m.E. für die DRV nicht ausschlaggebend sein, richtungsweisend positiv oder negativ zu bescheiden. Wenn es nur das ist, was am Ende für Sie im Gutachten zu bemängeln gibt, dann dürfen Sie sich eh glücklich schätzen. Hoffen und bauen Sie vielmehr darauf, dass der Gutachter Sie ansonsten objektiv begutachtet hat. Mit besten Wünschen die Rentnerin
Docam 08.10.2014 | 13:17
Hallo, das Ausfüllen des Antrages auf Fahrtkostenerstattung war ein ganz formeller Ablauf. Er konnte mich noch gar nicht einschätzen als er dieses lediglich auf gezielter Frage hin eintrug. Ich habe von einer "eventuellen" Fehleinschätzung gesprochen. Weil alles andere Unfug wäre. Ich denke auch, dass ich direkt nach Feststellung dieses Vermerkes in der Praxis hätte anrufen sollen. Dazu wurde mir aber abgeraten weil man meinte, das dies eh keinen Einfluss auf das Gutachten haben wird. Der Arzt außerdem daran im Nchihinein nichts mehr ändern Aber auch "Kleinigkeiten" und die Wegefähigkeit ist im Verfahren bestimmt keine Kleinigkeit können einflussreich bei der Entscheidung werden. Nun ärgere ich mich schon sehr darüber, dies nicht gleich richtig gestellt zu haben. Aus diesem Grund habe ich die Fahrtkostenerstattung nicht eingereicht. Ist das verständlich? Hierzu kann jetzt sicherlich keiner mehr was sagen, aber ich wollte den Kommentar von "Rentnerin" wenigstens klar stellen. Grüße von doc
Rentnerinam 08.10.2014 | 14:23
Dann melde ich mich noch einmal, wenn Sie aufgrund meines Postings nur noch etwas klar stellen wollten. Zitat Doc, um 10:46 Uhr (Eingangspost) "Hat diese Falschbeurteilung dann evtl. einen Einfluss auf das gesamte Gutachten." Im Eingangspost betiteln Sie es gleich als "Falschbeurteilung"! Ich versuchte Ihnen deutlich zu machen, dass ich es nicht so sehe, dass dadurch, dass der Gutachter nicht wie von ihnen gewünscht sein Kreuz dahin setzte um zu verdeutlichen, dass eine Begleitperson notwendig sei, das ganze Gutachten für Sie auch negativ ausfallen muss. Es sollte m. E. nach keinen Einfluss auf das weitere Gutachten haben, da es sich lediglich um die Feststellung zur Fahrkostenabrechnung handelt. Innerhalb des Gutachtens werden solche relevanten Themen ausgiebig erörtert, wie die "Wegefähigkeit" oder zusätzlich notwendig zu beachtende "überbetriebliche Pausen" ... Informationen über die "Wegefähigkeitsfrage", die bei Gutachten zu beachten sind: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_… Liegt bei Ihnen eine solche "Wegeunfähigkeit" vor und sie wurde im Gutachten nicht ausreichend erwähnt und dokumentiert, dann stellen Sie das Gutachten nach Eröffnung mittels Widerspruch richtig! Noch einmal: hoffen und bauen Sie darauf, dass der Gutachter Sie "im Gutachten!!!" richtig eingeschätzt und beurteilt hat und nicht da erst noch unzählige Sachverhalte als fehler- oder lückenhaft sich auftun! Die Fahrkostenabrechnung können Sie doch ohne Probleme einreichen und, wie das Forenmitglied "oder so" Ihnen bereits vorschlug, mit dem Hinweis versehen, dass aus Ihren persönlichen gesundheitlich einzuschätzenden Beweggründen eine Begleitperson notwendig war. Am Ende wird die Fahrkostenabrechnung eh bei einer ganz anderen Stelle zur Bearbeitung hingereicht und hat mit dem Gutachten automatisch nichts mehr zu tun!?! MfG Rentnerin
Docam 08.10.2014 | 17:08
Danke für die Antworten! Alles Gute wünscht Doc
Emmaam 16.10.2014 | 21:59
Ich wurde damals auch vom GA gefragt wie ich zu ihm gekommen bin,ich sagte ihm das mein Schwager mich gefahren hat,da mir der Weg zu weit war u.ich alleine es mit dem Auto oder Zug nicht geschafft hätte,aber im Gutachten schrieb er ich sei mit öffentlichen Verkehrsmitteln gekommen,was aber nicht stimmte,ist doch klar das dann jeder denkt so krank kann sie ja nicht sein wenn sie 80 km alleine fahren kann!!!Würde mir das heute noch mal passieren würde ich mich wehren u.das GA berichtigen lassen!!! Ich wäre niemals selber gefahren da ich durch die ganzen Medikamente gar nicht fahrtauglich gewesen wäre.
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