Dann melde ich mich noch einmal, wenn Sie aufgrund meines Postings nur noch etwas klar stellen wollten.
Zitat Doc, um 10:46 Uhr (Eingangspost)
"Hat diese Falschbeurteilung dann evtl. einen Einfluss auf das gesamte Gutachten."
Im Eingangspost betiteln Sie es gleich als "Falschbeurteilung"!
Ich versuchte Ihnen deutlich zu machen, dass ich es nicht so sehe, dass dadurch, dass der Gutachter nicht wie von ihnen gewünscht sein Kreuz dahin setzte um zu verdeutlichen, dass eine Begleitperson notwendig sei, das ganze Gutachten für Sie auch negativ ausfallen muss.
Es sollte m. E. nach keinen Einfluss auf das weitere Gutachten haben, da es sich lediglich um die Feststellung zur Fahrkostenabrechnung handelt.
Innerhalb des Gutachtens werden solche relevanten Themen ausgiebig erörtert, wie die "Wegefähigkeit" oder zusätzlich notwendig zu beachtende "überbetriebliche Pausen" ...
Informationen über die "Wegefähigkeitsfrage", die bei Gutachten zu beachten sind:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/01_sozialmedizin_forschung/01_sozialmedizin/08_sozmed_glossar/Functions/Glossar.html?cms_lv2=238992&cms_lv3=217732
Liegt bei Ihnen eine solche "Wegeunfähigkeit" vor und sie wurde im Gutachten nicht ausreichend erwähnt und dokumentiert, dann stellen Sie das Gutachten nach Eröffnung mittels Widerspruch richtig!
Noch einmal: hoffen und bauen Sie darauf, dass der Gutachter Sie "im Gutachten!!!" richtig eingeschätzt und beurteilt hat und nicht da erst noch unzählige Sachverhalte als fehler- oder lückenhaft sich auftun!
Die Fahrkostenabrechnung können Sie doch ohne Probleme einreichen und, wie das Forenmitglied "oder so" Ihnen bereits vorschlug, mit dem Hinweis versehen, dass aus Ihren persönlichen gesundheitlich einzuschätzenden Beweggründen eine Begleitperson notwendig war.
Am Ende wird die Fahrkostenabrechnung eh bei einer ganz anderen Stelle zur Bearbeitung hingereicht und hat mit dem Gutachten automatisch nichts mehr zu tun!?!
MfG Rentnerin