Bitte erkundigen Sie sich bei der Rehabilitationseinrichtung, ob Ihnen die Fahrkosten direkt von dort erstattet werden. Falls nicht müssen Sie die Fahrkosten direkt schriftlich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger geltend machen. Dafür ist es erforderlich, dass Sie zB. Kopien der Fahrkarten zusenden, falls Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen oder die km- Anzahl angeben, die mit dem PKW zurückgelegt wird.
Bitte wenden Sie sich ggf. an Ihre zuständige Sachbearbeitung und fordern Sie dort den entsprechenden Antrag auf Reisekostenerstattung an.