in unserem Unternehmen werden den Arbeitnehmern Fahrtkostenzuschüsse gewährt. Eine neue Mitarbeiterin befindet sich im Vorruhestand darf aus diesem Grund monatlich nicht mehr als 350 € (2x jährlich bis 700 €) verdienen, was dem vereinbarten Arbeitsentgeld entspricht. Meine Frage: Ist der angesprochene Fahrtkostenzuschuss rentenschädlich, sprich würde die Mitarbeiterin so über die 350 € Grenze kommen?
15.03.2007, 09:56
Experten-Antwort
Solange Ihre ANin keine Rente erhält ist der Fahrkostenzuschuss rentenrechtlich irrelevant. Lediglich steuerrechtlich prüfen.
15.03.2007, 10:52
von
keinath
Die ANin wird allerdings in Kürze in Rente gehen. Wie verhällt sich der Sachverhalt dann? Wird der Fahrtkostenzuschuss dann rentenrechtlich relevant, bzw. ist rentenschädlich?
15.03.2007, 11:06
Experten-Antwort
Sobald es steuerrechtlich relevant ist/wird zählt es zum Arbeitsentgelt und wäre dann auch rentenschädlich.