falche Rentenbescheide

von
Knut Rassmussen

Ein Berater MUSS eine Rentenberechnung erklären können.

Experten-Antwort

Hallo ackibaun,

um zunächst Ihre Frage grundsätzlich zu beantworten kann ich Ihnen empfehlen, eine Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung aufzusuchen, um sich den Rentenbescheid genau erklären zu lassen. Dort ist fachlich geschultes Personal vor Ort und kann mit Sicherheit die Berechnungsschritte innerhalb eines Rentenbescheides erläutern.
Von dieser "Falschberechnung" sind u.a. Rentner betroffen, die seinerzeit hinsichtlich der Auswahl der zu beantragenden Altersrentenart nicht richtig beraten wurden bzw. nicht auf die Möglichkeit hingewiesen wurden, dass es ggf. eine Altersrente gibt die günstiger wäre, da sie mit geringeren Abschlägen verbunden ist.
In Ihrem Fall wurde ein Altersteilzeitvertrag abgeschlossen, der nur bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres fortgeführt wurde.
Hierzu hätte man Ihnen mitteilen müssen, dass zwar die vorzeitige Altersrente mit 60 Jahren in Anspruch genommen werden kann allerdings mit einem Abschlag von 18 %. Ich gehe davon aus, dass Sie den Altersteilzeitvertrag vor dem Stichtag 01.01.2004 abgeschlossen haben und daher über die Vertrauensschutzregelung berechtigt waren, bereits mit 60 Jahren in die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit bzw. Altersteilzeit zu gehen.
Normalerweise wird vor Abschluss eines Altersteilzeitvertrages eine Rentenauskunft zur Vorlage beim Arbeitgeber erstellt. Aus dieser Rentenauskunft geht auch der prozentuale Abschlag der Rente hervor. Der Arbeitnehmer wird vom Arbeitgeber um Vorlage dieser Rentenauskunft aufgefordert. Ob dies in Ihrem Fall geschehen ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden.

Zu dem Punkt Berufsausbildung kann von hier aus nur gesagt werden, dass die Rentenversicherungsträger explizit darauf hinweisen, dass Lehrverträge oder sonstige Nachweise vorgelegt werden müssen, da dies eine günstigere Berechnung zur Folge haben kann. Hierzu gibt es auch eine separate Frage im formellen Rentenantrag. Sollten Ihnen Unterlagen über die damalige Berufsausbildung vorliegen, empfehlen wir Ihnen diese nachträglich beim Rentenversicherungsträger einzureichen, sofern dies noch nicht erfolgt ist.

von
Frage an Schiko.

Wenn Renate fragt, ob Ihre Mutter einen Antrag auf Überprüfung stellen soll, was hilft Ihr da die Aussage,das die Renten nicht an die Finanzämter übermittelt werden?????

Naja gut, anscheinend bin ich zu dumm, da einen Zusammenhang zu erkennen.

Aber hauptsache sie haben zum zigsten MAl Ihren Satz geschrieben.Das ist doch auch schön.Bringt der Userin zwar herzlich wenig, aber Ihnen anscheneinend eine Menge. Dann ist wenigstens einem geholfen.

von
Schiko.,

Neige inzwischen auch zu Ihrer in Absatz zwei ausgesprochenen Meinung.

Es ging doch überhaupt nicht um die Rentenmitteilung an die Finanzämter.

Es sollte nur ein Vergleich sein zu der Sorgfalt einer wahrhaftigen Bericht-
erstattung in Bild, besonders des erwähnten Herren.

Natürlich war dies auch nicht als Antwort oder gar als Rat für die Dame
" Renate " gedacht.

Mit freundlichen Grüßen.

von
Frage an Schiko.

puh, ich hab schon an mir gezweifelt. ich hab überlegt u überlegt u überlegt, was hat bitte eine aussage zu steuern u finanzamt mit der ausgangsfrage der userin zu tun.natürlich überhaupt gar nichts. man muss erst mal dahinter kommen, was sie mit ihren beiträgen bezwecken wollen.naja jetzt wird jedenfalls klar, das es nicht darum geht den usern zu helfen.

erläuterung schreibt man übrigens mit "äu".das nur am rande ;-))aber das scheint ihr geringstes problem :-))

von
ackibaun

Danke für die vom Inhalt her hilfreichen Informationen.

Grundsätzliche Anmerkung von mir einmal für den 'Abschlag' von 18%* bzw 0,003 für 60 Monate:

-Aus all den Informationen die ich von 'Gleichbetroffenen' in meinem Umfeld höre, ist dieser Faktor der am meisten 'im Hintergrund' verbleibende, weil man im Vordergrund eigentlich die Situation sieht, dass mit 60 Eintritt ja eben (bis 65 normal) 5 Jahre weniger Beitragszeiten und Summen entstehen. Hier sieht der Arbeitnehmer die Rentenminderung vom Begriff und Summe her als natürlich und akzeptabel an. Wenn nun aber noch im Falle des tatsächlichen Eintritts mit 60
der Abschlag* erfolgt, ist das -aus Sicht des Arbeitnehmers-keine Minderung* mehr-sondern schlicht und einfach ein 'Rentenverlust' den er bis an sein Lebensende tragen muss. Dazu kommt dann noch die 'Nachbesteuerung' im Rahmen der Altersteilzeit durch das Finanzamt (auf dieses Stichwort bin ich damals gar nicht erst aufmerksam gemacht worden)
Wenn dann der Arbeitgeber unter dem Strich die Stelle nach 2 1/2 Jahren einspart, ist unschwer zu erkennen, wer den tatsächlichen Vorteil in der Angelegenheit hat.

*Übrigens habe ich im Internet unter Fachforen zu diesen Stichwörtern einmal gelesen, dass die 'Rechtmäßigkeit' dieses Abschlags in der vorliegenden Form teilweise sehr umstritten ist und sich Fachgerichte eigentlich mit dieser Materie beschäftigen müssten.
*Bezeichnend ist ja auch, dass sich mein jetziger Betriebsrat von der damaligen Formulierung 'ohne Rentenverlust' in den Schreiben distanzierte und entschuldigte, selbst wenn man das vielleicht wie Sie unter dem 'Sachthema Vertrauenschutz' gesehen hätte.

-Eine Rentenauskunft die dem Arbeitgeber bzw. meinem Personalchef vorlag, aus der der Abschlag und die zum damaligen Zeitpunkt (also unter normaler Fortführung der Beitragszeiten) ca. zu erwartende Rente ersehen konnte, war mir nicht bekannt. Ausserdem ging ja auch, wie gesagt, damals alles so rasend schnell.

Ausserdem hätte schwerlich mein Personalchef, der ja durchaus damals ein Gespräch mit mir führte nicht
heute gesagt, dass er -nachdem er den Rentenbescheid sah-überhaupt nicht verstehen könne, wieso ich bei meinem Verdienstverlauf in 33 Jahren bei der gleichen Firma eine so niedrige Rente-wenn auch mit 60- erhalte.

Was soll ich denn aufgrund dieses Sachverhalts einem Berater der Rentenversicherung fragen?

Wenn Sie sich den Beschreibungswortlaut-und Formulierungsgrammatik in den Bescheiden anschauen, dann referiert der Berater aufgrund seiner Fachlehrgangsqualifikation durchaus aufrichtig, freundlich und kompetent, doch sein Gegenüber 'erkennt nur Bruchstücke das ganzen'

Nachdem ich mir seinerzeit verzweifelt Notizen gemacht habe und immer wieder mal in seinen Erklärungen unterbrach und nachfragte, fragte er mich am Ende:

Noch irgendwelche Fragen?
Ich sagte: Ich verstehe trotzdem nicht, warum dieser Betrag so unglaublich niedrig ist gegenüber meinen letzten Verdienstjahren in zwei Jahrzehnten. Darauf erhielt ich keine Antwort....

-Stichwort Zeiten Berufsausbildung: Fehlender Lehrvertrag usw. ist nicht das Thema. Das habe ich alles bei Antragsstellung eingereicht, das ist ja auch dargestellt.
Es geht ja in der aktuellen Tagespresse um falsche Zuordnungen von Ausbildungszeiten.. Hier bin ich doch nicht von Ihrem Fach und werde zunächst mal misstrauisch, wenn ich grob gesagt unter einem Stichwort 'Grundbewertung' zu diesem Thema Entgeltpunkte sehe, die dann plötzlich unter dem Stichwort der 'Bewertung beitragsgeminderter Zeiten keine Rolle mehr spielen, sondern durch wesentlich niedrigere Entgeltpunkte ersetzt werden.

In einem Kommentar von Herrn Rassmussen hiess es schlicht und einfach, ein Berater m u s s einen Rentenbescheid erklären können. Dem stimme ich natürlich zu. Aber eben nur aus der Sicht des Beraters.
Wenn ich einen Rentenbescheid über eine Summe erhalte, die entscheidend für mein Auskommen bis an mein Lebensende sein sollte, dann sollte das Bewertungswerk auch für einen Laien 'transparent' sein. Es sollte mir und das gilt nur 'stellvertretend' für die vielen Seiten - auch schriftlich verständlich machen, was Grundbewertung und 'Bewertung beitragsgeminderter Zeiten'
tatsächlich ist.
Benötige ich einen 'Fachdolmetscher' dann ist das Regelwerk zu 'kompliziert' und sogar fehleranfälliger. Aber Fehler entdecken kann dann nicht der Betroffene, sondern der 'Zufallsgenerator oder zumindest fairerweise gesagt, wenigstens ein Bundesversicherungsamt.
Und gehe ich dann besorgt oder -wie auch immer-vielleicht hoffnungsvoll zur Beratungsstelle, dann wird - vielleicht berechtigt- der Fehlerherd begrenzt-aber ein mulmiges Rest-Gefühl bleibt bei dieser niedrigen Rente (die bei mir um 100% niedriger netto ist als mein letztes Altersteilzeitgehalt!).
Und dann heisst es auch noch obendrein: Hinzuverdienstgrenze 400,- Euro

Mit trotzdem freundlichen Grüßen

von
-_-

Dass die DRV keine Fehler macht, hat ja nie jemand behauptet. Ausgeräumt waren die aber schon, bevor BLÖD überhaupt davon erfahren hatte. BLÖD sprach nun einmal wieder zuerst mit den Toten! Lesen Sie doch einfach einmal

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/DRV/de/Inhalt/Presse/Pressemitteilung/Aktuell/2009__9__8__deutsche__rentenversicherung__bund__pr_C3_BCft__g_C3_BCnstigste__rentenart.html__nnn=true

und

http://www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de/nn_50726/DRVHS/de/Inhalt/Servicebereich2/Presse/Pressemitteilungen/PM__2009/PM__47__zur__Bild-Meldung.html

von
-_-

Lesen Sie doch einfach einmal

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/DRV/de/Inhalt/Presse/Pressemitteilung/Aktuell/2009__9__8__deutsche__rentenversicherung__bund__pr_C3_BCft__g_C3_BCnstigste__rentenart.html__nnn=true

und

http://www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de/nn_50726/DRVHS/de/Inhalt/Servicebereich2/Presse/Pressemitteilungen/PM__2009/PM__47__zur__Bild-Meldung.html

von
Schiko.

Entschuldigung"äu " natürlich.

Hier irren Sie schon wieder,dies
ist mein größtes Problem,hier
allgemein bekannt.

MfG.

von
Frage an Schiko.

Einen wunderschönen Guten Morgen.

Man lernt eben nie aus. Das ist doch das schöne beim Menschen. Er ist imemr noch fähig sich zu ändern, wenn er denn nur will:-)

von
Hmmm

"die bei mir um 100% niedriger netto ist als mein letztes Altersteilzeitgehalt!)."

Das hieße ja, dass sie 0 EUR Rente bekommen würden...

Sind sie mir nicht böse, aber eigentlich sind doch sie alleine dafür verantwortlich, sich VOR Abschluß eines Altersteilzeitvertrages über ihre danach zu erwartende Rente zu informieren.

von
ackibaun

Danke für die Mail

Sorry für die 100%, das musste natürlich heissen 50% (also wenn ich von Altersteilzeitgehalt
2.100,- ausgehend 1050,- Euro Rente bekomme - bin übrigens bis auf kurze Ausnahmen Alleinverdiener gewesen)

Ich bin Ihnen ganz und gar nicht böse, dass Sie mich auf die Verantwortung der Eigeninformationspflicht aufmerksam machen. Das ist völlig korrekt. Bedenken Sie aber das enge Zeitfenster, in dem ich mir damals diese Informationen holen musste. Und ausserdem gab es nicht nur eine, sondern mehrere scheinbar kompetente Quellen, welche nach unten reduzierten, dann auch wieder relativierten.
Wenn Sie in dieser Zeit vor Ort gewesen wären, hätten Sie möglicherweise weiterhin
Ihre Feststellung aufrechterhalten, aber auch gesagt: Was ist denn das für ein Informations-Chaos..
Kleine Veranschaulichung: In der ZDF Sendung 'Wiso' wurden Informationsinhalte-und Beratungsqualitäten verschiedenster seriöser Einrichtungen aus dem wirtschaftlichen, aber auch arbeits-/sozialversicherungsrelevanten Bereichen getestet und ein erschreckender grosser Anteil fiel durch den Test bzw. führte zu Problematiken bei der Entscheidungsfindung des Beratungskunden.
Trotzdem habe ich mir gesagt: Moment mal, da hätte ich als Kunde doch mehr nachhaken oder stutzen sollen.
Das gleiche widerfährt mir halt eben jetzt auch. Ihre durchaus berechtigte Feststellung -die ein Richter im Arbeits-oder Sozialversicherungsrecht ja als Fakt oder Frage äußern könnte, hält mich zur Zeit zurück, auf ein Drängen in meinem Umfeld zu reagieren,
rechtlich alleine nur auf unverständliche, falsche bzw. Fehlinterpretationen mit einer Schadensersatzklage zu reagieren, die beispielsweise ein Betriebsrat in Schrift und Beratung in Umlauf gesetzt hat. Und von denen sich der neu zusammengesetzte auch inzwischen distanziert bzw. entschuldigt hat.
Irgendwie habe ich dann meinen Bleistift genommen und mir dass addiert, was ich aus der Summe der ganzen Vielefalt von Informationen glaubte, letztendlich in einer Netto-Mindesthöhe erwarten zu können. Und damit lag ich halt schief.
Können Sie sich noch an meine Ausführungen zur Aussage meines Personalchefs
erinnern, zu dem ich immer noch ein gutes Verhältnis habe? Er hat mir damals auch 'Formelberechnungen' Alters-Teilzeit und Übergang in die Rente aufgezeigt.
Und trotzdem sagt er mir heute, dass er 'erschrocken' war, als er die Höhe meines Rentenbescheides sah.

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