Hallo Elisa,
es wäre sinnvoll, wenn Sie bzw. Ihr betroffener Lebenspartner durch einen geeigneten Nachweis, z.B. Kopie der Beratungsniederschrift, belegen könnten was seinerzeit besprochen wurde.
Es wird in jedem Fall zu prüfen sein, ob durch die "Falschberatung" ein Nachteil für den Betroffenen eingetreten ist und ein sozialrechtlicher Wiederherstellungsanspruch besteht.
Wir empfehlen, daß Ihr Lebenspartner sich an die örtliche Rentenberatungstelle wendet und den Sachverhalt in einem persönlichen Beratungsgespräch aufnehmen und überprüfen läßt.