Hallo Forum
mein Lebenspartner wurde von einem Mitarbeiter bei einem persönlichen Beratungstermin in einer DRV Geschäftsstelle falsch beraten. Wie geht man in so einem Fall vor?
Hallo Forum
mein Lebenspartner wurde von einem Mitarbeiter bei einem persönlichen Beratungstermin in einer DRV Geschäftsstelle falsch beraten. Wie geht man in so einem Fall vor?
Um eine sinnvolle Antwort geben zu können, bräuchte man mehr Informationen. Zum Beispiel
- Hatte die Falschberatung für Sie bereits negative Folgen, ggf. welche (finanziell, ...)?
- Können Sie die Falschberatung nachweisen?
Nicht immer ist eine "gefühlte" Falschberatung auch tatsächlich eine Falschberatung.
Zum Beispiel muss der DRV-Mitarbeiter alle Versicherungszeiten abfragen, unabhängig davon, ob sie sich später positiv oder negativ auf die Rentenhöhe auswirken. Eine entsprechende "Optimierung" des Versicherungsverlaufs ist nicht zulässig. Das führt regelmäßig zu Beschwerden und Unverständnis bei den Betroffenen.
Hallo Elisa,
es wäre sinnvoll, wenn Sie bzw. Ihr betroffener Lebenspartner durch einen geeigneten Nachweis, z.B. Kopie der Beratungsniederschrift, belegen könnten was seinerzeit besprochen wurde.
Es wird in jedem Fall zu prüfen sein, ob durch die "Falschberatung" ein Nachteil für den Betroffenen eingetreten ist und ein sozialrechtlicher Wiederherstellungsanspruch besteht.
Wir empfehlen, daß Ihr Lebenspartner sich an die örtliche Rentenberatungstelle wendet und den Sachverhalt in einem persönlichen Beratungsgespräch aufnehmen und überprüfen läßt.
es wäre sinnvoll, wenn Sie bzw. Ihr betroffener Lebenspartner durch einen geeigneten Nachweis, z.B. Kopie der Beratungsniederschrift, belegen könnten was seinerzeit besprochen wurde.
Es wird in jedem Fall zu prüfen sein, ob durch die "Falschberatung" ein Nachteil für den Betroffenen eingetreten ist und ein sozialrechtlicher Wiederherstellungsanspruch besteht.
Wir empfehlen, daß Ihr Lebenspartner sich an die örtliche Rentenberatungstelle wendet und den Sachverhalt in einem persönlichen Beratungsgespräch aufnehmen und überprüfen läßt.
Kopie einer Beratungsniederschrift? In welcher Auskunfts- und Beratungsstelle hat man denn Zeit, eine umfassende Beratungsniederschrift anzufertigen? Das scheint mir doch eher theoretischer Natur, fernab jeglicher Praxis zu sein.
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