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Experten-Antwort

Falsche Angaben im Formular - was kann passieren?

von Toni31.01.2013 | 18:29
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16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hi, meine EU-Rente wurde jetzt nachgeprüft. Für einen Minijob, in dem ich nicht mehr arbeite, hatte ich weniger Stunden täglich angegeben, als ich in Wirklichkeit gearbeitet hatte. Nun möchte die DRV eine Bescheinigung über Verdienst und Stunden von dem AG. Was kann mir jetzt passieren? Kann mir die Rente entzogen werden? Wie soll ich mich verhalten? DANKE Toni

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Toni,

Ihr Rentenversicherungsträger beurteilt die Erwerbsfähigkeit anhand der üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Kann das vom ärztlichen Dienst des Rentenversicherungsträgers festgestellte Leistungsvermögen aufgrund der qualitativen gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes in eine Erwerbstätigkeit umgesetzt werden, ist die attestierte zeitliche Leistungsfähigkeit für sich allein nicht mehr relevant. Demnach hängt die Erwerbsfähigkeit nicht nur vom Zeitfaktor, sondern insbesondere von den realen Anforderungen in der Berufswelt ab.

Die üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erstrecken sich auch auf alle Bestandteile einer Erwerbstätigkeit. Hierzu zählen die auf ein Beschäftigungsverhältnis einwirkenden Rechtsnormen ebenso wie kollektiv- oder individualvertragliche Vereinbarungen. Insbesondere zu nennen ist in diesem Zusammenhang die Arbeitszeit. Sowohl die Dauer als auch die Lage und Verteilung der Arbeitszeit sind maßgebliche Elemente einer Erwerbstätigkeit.

Im Normalfall müssen Beschäftigte die erforderliche Arbeitsleistung an jedem Tag der Arbeitswoche erbringen können, um einen Arbeitsplatz entsprechend auszufüllen. Demnach gehört es dazu, dass eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit ausgeübt werden kann. Liegt jede Woche für mehrere Tage Arbeitsunfähigkeit vor, kann von gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr gesprochen werden.

Eine verbindliche Entscheidung können wir Ihnen hier im Forum jedoch nicht geben, da es sich bei der Frage, ob die Ausübung der Beschäftigung weiterhin volle EM oder EU vorliegt, um eine Ermessensentscheidung handelt. Auf keinen Fall können wir hier im Forum dazu raten falsche angaben zu mache. Kommen Sie Ihren Mitwirkungspflichten nach und warten im übrigen einen eventuellen Bescheid ab.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Toni,

Ihr Rentenversicherungsträger beurteilt die Erwerbsfähigkeit anhand der üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Kann das vom ärztlichen Dienst des Rentenversicherungsträgers festgestellte Leistungsvermögen aufgrund der qualitativen gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes in eine Erwerbstätigkeit umgesetzt werden, ist die attestierte zeitliche Leistungsfähigkeit für sich allein nicht mehr relevant. Demnach hängt die Erwerbsfähigkeit nicht nur vom Zeitfaktor, sondern insbesondere von den realen Anforderungen in der Berufswelt ab.

Die üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erstrecken sich auch auf alle Bestandteile einer Erwerbstätigkeit. Hierzu zählen die auf ein Beschäftigungsverhältnis einwirkenden Rechtsnormen ebenso wie kollektiv- oder individualvertragliche Vereinbarungen. Insbesondere zu nennen ist in diesem Zusammenhang die Arbeitszeit. Sowohl die Dauer als auch die Lage und Verteilung der Arbeitszeit sind maßgebliche Elemente einer Erwerbstätigkeit.

Im Normalfall müssen Beschäftigte die erforderliche Arbeitsleistung an jedem Tag der Arbeitswoche erbringen können, um einen Arbeitsplatz entsprechend auszufüllen. Demnach gehört es dazu, dass eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit ausgeübt werden kann. Liegt jede Woche für mehrere Tage Arbeitsunfähigkeit vor, kann von gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr gesprochen werden.

Eine verbindliche Entscheidung können wir Ihnen hier im Forum jedoch nicht geben, da es sich bei der Frage, ob die Ausübung der Beschäftigung weiterhin volle EM oder EU vorliegt, um eine Ermessensentscheidung handelt. Auf keinen Fall können wir hier im Forum dazu raten falsche Angaben zu machen. Kommen Sie Ihren Mitwirkungspflichten nach und warten im übrigen einen eventuellen Bescheid ab.

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14 Antworten

???am 31.01.2013 | 19:01
Lassen Sie sich vom Arbeitgeber die Bescheinigung ausstellen und legen Sie sie vor. Da Sie nur geringfügig gearbeitet haben, wird keine Einkommensanrechnung gemacht. Wenn Sie 3 Stunden oder mehr am Tag gearbeitet haben, wird die DRV prüfen, ob noch EU (oder EM?) vorliegt. Falls ja, passiert gar nichts. Falls nein, wird die Rente entzogen. Sollten Sie auf die Idee kommen und sich einfach weigern, die Bescheinigung vorzulegen, kann die DRV Ihre Rentenzahlung wegen fehlender Mitwirkung einstellen.
Toniam 31.01.2013 | 19:08
Zitat von ??? anzeigenausblenden
Hallo ???, besten Dank für Ihre Antwort. Um das Einkommen mache ich mir keine Gedanken, dass hat 400,- Euro nicht überschritten. Ich hatte aber 8 Stunden täglich zweimal die Woche gearbeitet. Immerhin habe ich falsche Angaben gemacht. Könnte das allein nicht schon reichen, mir große Schwierigkeiten zu machen? Dann ist es wohl sehr wahrscheinlich, dass eine neue Begutachtung kommt? Gruss Toni
Fritzam 31.01.2013 | 19:44
18 Stunden Woche 6 Tage = Durchschnitlich 3 Stunden am Tag! Reden sie mit ihrem AG MFG
Toniam 31.01.2013 | 21:31
Hallo Fritz, das dürfte schwer werden. Wir sind im Streit auseinander gegangen. Der wird mir zum Gefallen keine andere Stundenanzahl angeben. Gruß Toni
Pistoleroam 31.01.2013 | 21:28
Vermutlich werden Sie standrechtlich erschossen. Mehr passiert nicht.
Paul K.am 31.01.2013 | 22:09
18 Stunden Woche 6 Tage = Durchschnitlich 3 Stunden am Tag! Reden sie mit ihrem AG MFG
Hallo Fritz, das dürfte schwer werden. Wir sind im Streit auseinander gegangen. Der wird mir zum Gefallen keine andere Stundenanzahl angeben. Gruß Toni
Du kannst der DRV sagen, daß du dich bei der Stundenangabe geirrst hast. Kann ja vorkommen. Vielleicht hattest du gerade zu tief ins Glas geguckt, als du das Formular ausgefüllt hattest. Oder du hast versehentlich die Zahlen angegeben, wo du nicht gearbeitest hast, anstelle der Zahlen wo du gearbeitet hast. Oder du entschuldigst dich bei deinem Arbeitgeber so, daß du dich als Urheber des Streites outest. Vielleicht ist er danach ein bischen entgegenkommender.
Kopfschüttelam 01.02.2013 | 00:13
Ich finde es sowieso seltsam, dass die DRV Bestätigungen von alten AG haben möchte. Nach meinen Informationen ist das sonst nicht der Fall.
Mhmm, vielleicht war da ein anonymer Informant am Werk, der dir zum Abschied eines auswischen möchte.
Im Streit auseinandergegangen? Tja, vielleicht war's ja der Chef selbst?
Toniam 31.01.2013 | 23:32
Ich finde es sowieso seltsam, dass die DRV Bestätigungen von alten AG haben möchte. Nach meinen Informationen ist das sonst nicht der Fall.
Gabriele Faberam 01.02.2013 | 00:06
Mhmm, vielleicht war da ein anonymer Informant am Werk, der dir zum Abschied eines auswischen möchte.
Hammaam 01.02.2013 | 09:25
Die RV hat Sie jetzt auf dem " Kieker " und will den Sachverhalt auch nachträglich genau noch klären.Daraus resultieren dann u.U. entsprechende Konsequenzen für irhe Rente.
egalam 01.02.2013 | 10:50
Ich will Ihnen ja nicht zu nahe treten, aber in meinen Augen ist das Sozialbetrug. Wenn Sie in der Lage waren/sind, am Tag 8 Stunden zu arbeiten, sind Sie nicht voll erwerbsgemindert, sondern voll erwerbsfähig! Die wöchentliche Arbeitszeit spielt keine Rolle, die rechtliche Richtlinie beträgt unter 3 Stunden täglich! T ä g l i c h ! Über welchen Zeitraum wurde das denn so von Ihnen fabriziert? Ihre Stunden im Nachhinein zu fälschen wäre ja ein weiterer Betrug. Wie wollen Sie das anstellen? Bei uns in der Firma werden am Monatsende die Stundenabrechnungen zum Steuerberater gefaxt, der diese dann an die Minijobzentrale weitermeldet. Wollen sie jetzt AG, DRV, Steuerberater und Minijobzentrale vorlügen, Sie hätten sich bei Ihren Stunden geirrt? Ob die tatsächlich an den Weihnachtsmann glauben? Richtig wäre, die zu Unrecht erhaltenen Rentenzahlungen zurückzuzahlen. Ich hätte an Ihrer Stelle ein verdammt ungutes Gefühl. Kann aber auch sein, dass die DRV sich nur an den mtl. Verdienst orientiert und somit die rechtlichen Grundlagen außer Acht lässt. Dann hätten Sie Ihren Kopf doch noch aus der Schlinge, obwohl die schon ziemlich eng sein dürfte. fG
Schadeam 01.02.2013 | 12:07
Ich sehe es ähnlich: wer so dämlich ist bei voller Erwerbsminderung zu beweisen, dass er an 2 Tagen in der Woche in Vollzeit arbeiten kann, dem ist eigentlich nicht zu helfen. So zu arbeiten war vielleicht ein klassisches Eigentor.
Frau Mösenlechneram 01.02.2013 | 14:44
also ich würde daraus schlußfolgern, daß wenn man an 2 Tagen Vollzeit arbeiten kann, heißt das noch lange nicht, daß man die ganze Woche Vollzeit arbeiten kann. Mitnichten kann man davon ausgehen, daß das keine Konsequenzen haben wird.
Frau Mösenlechneram 01.02.2013 | 14:46
Zitat von Frau Mösenlechner anzeigenausblenden
Frau Mösenlechner schrieb

Hallo Toni,

Ihr Rentenversicherungsträger beurteilt die Erwerbsfähigkeit anhand der üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Kann das vom ärztlichen Dienst des Rentenversicherungsträgers festgestellte Leistungsvermögen aufgrund der qualitativen gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes in eine Erwerbstätigkeit umgesetzt werden, ist die attestierte zeitliche Leistungsfähigkeit für sich allein nicht mehr relevant. Demnach hängt die Erwerbsfähigkeit nicht nur vom Zeitfaktor, sondern insbesondere von den realen Anforderungen in der Berufswelt ab.

Die üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erstrecken sich auch auf alle Bestandteile einer Erwerbstätigkeit. Hierzu zählen die auf ein Beschäftigungsverhältnis einwirkenden Rechtsnormen ebenso wie kollektiv- oder individualvertragliche Vereinbarungen. Insbesondere zu nennen ist in diesem Zusammenhang die Arbeitszeit. Sowohl die Dauer als auch die Lage und Verteilung der Arbeitszeit sind maßgebliche Elemente einer Erwerbstätigkeit.

Im Normalfall müssen Beschäftigte die erforderliche Arbeitsleistung an jedem Tag der Arbeitswoche erbringen können, um einen Arbeitsplatz entsprechend auszufüllen. Demnach gehört es dazu, dass eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit ausgeübt werden kann. Liegt jede Woche für mehrere Tage Arbeitsunfähigkeit vor, kann von gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr gesprochen werden.

Eine verbindliche Entscheidung können wir Ihnen hier im Forum jedoch nicht geben, da es sich bei der Frage, ob die Ausübung der Beschäftigung weiterhin volle EM oder EU vorliegt, um eine Ermessensentscheidung handelt. Auf keinen Fall können wir hier im Forum dazu raten falsche Angaben zu machen. Kommen Sie Ihren Mitwirkungspflichten nach und warten im übrigen einen eventuellen Bescheid ab.

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also ich würde daraus schlußfolgern, daß wenn man an 2 Tagen Vollzeit arbeiten kann, heißt das noch lange nicht, daß man die ganze Woche Vollzeit arbeiten kann.

Mitnichten kann man davon ausgehen, daß das keine Konsequenzen haben wird.

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Kleine Ergänzung: Allerdings können Sie davon ausgehen, daß man bei der nächsten (vorgezogenen?) Überprüfung Ihrer Rente nicht nur ein bischen genauer hinschauen wird.

Hallo Toni, Ihr Rentenversicherungsträger beurteilt die Erwerbsfähigkeit anhand der üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes. Kann das vom ärztlichen Dienst des Rentenversicherungsträgers festgestellte Leistungsvermögen aufgrund der qualitativen gesundheitlichen Einschränkungen nicht mehr unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes in eine Erwerbstätigkeit umgesetzt werden, ist die attestierte zeitliche Leistungsfähigkeit für sich allein nicht mehr relevant. Demnach hängt die Erwerbsfähigkeit nicht nur vom Zeitfaktor, sondern insbesondere von den realen Anforderungen in der Berufswelt ab. Die üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erstrecken sich auch auf alle Bestandteile einer Erwerbstätigkeit. Hierzu zählen die auf ein Beschäftigungsverhältnis einwirkenden Rechtsnormen ebenso wie kollektiv- oder individualvertragliche Vereinbarungen. Insbesondere zu nennen ist in diesem Zusammenhang die Arbeitszeit. Sowohl die Dauer als auch die Lage und Verteilung der Arbeitszeit sind maßgebliche Elemente einer Erwerbstätigkeit. Im Normalfall müssen Beschäftigte die erforderliche Arbeitsleistung an jedem Tag der Arbeitswoche erbringen können, um einen Arbeitsplatz entsprechend auszufüllen. Demnach gehört es dazu, dass eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit ausgeübt werden kann. Liegt jede Woche für mehrere Tage Arbeitsunfähigkeit vor, kann von gewisser Regelmäßigkeit nicht mehr gesprochen werden. Eine verbindliche Entscheidung können wir Ihnen hier im Forum jedoch nicht geben, da es sich bei der Frage, ob die Ausübung der Beschäftigung weiterhin volle EM oder EU vorliegt, um eine Ermessensentscheidung handelt. Auf keinen Fall können wir hier im Forum dazu raten falsche Angaben zu machen. Kommen Sie Ihren Mitwirkungspflichten nach und warten im übrigen einen eventuellen Bescheid ab.
also ich würde daraus schlußfolgern, daß wenn man an 2 Tagen Vollzeit arbeiten kann, heißt das noch lange nicht, daß man die ganze Woche Vollzeit arbeiten kann. Mitnichten kann man davon ausgehen, daß das keine Konsequenzen haben wird.
Kleine Ergänzung: Allerdings können Sie davon ausgehen, daß man bei der nächsten (vorgezogenen?) Überprüfung Ihrer Rente nicht nur ein bischen genauer hinschauen wird.
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