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Experten-Antwort

Falsche Angaben im Gutachten

von Willi15.06.2015 | 09:34
4476 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen u.Herren, Ich habe die von der DRV gemachten Gutachten zur Einsicht bekommen,leider sind im Gutachten vom Orthopäden einige Angaben falsch,er hat geschrieben das ich 6 Std.arbeiten würde,tatsächlich habe ich bis zur Arbeitslosigkeit nur 15 Std.die Woche gearbeitet,da ich gesundheitlich nicht mehr Std. machen konnte ,das ich krankgeschrieben war als ich bei ihm war hat er nicht erwähnt,er hat geschrieben Befundberichte u.Röntgenbilder liegen nicht vor,dabei hatte ich alles mit u.die Röntgenbilder hat er sich auch angeschaut,die ganze Untersuchung dauert 20 Min.er ist der Meinung ich könne 6 u.mehr Std.arbeiten. Im Gutachten vom Neurologen u.Psychachter sind alle Angaben richtig,er schrieb 3 bis unter 6 Std.arbeitsfähig für leichte Arbeiten,Negativ Bewertung Konzentrationstörung u.Bewegungseinschränkung. Reicht es wenn man der DRV mitteilt das man krankgeschrieben war u.vorher nur 15 Std.wöchentlich gearbeitet hat u.nicht 6 wie der GA geschrieben hat u.das ich Befundberichte u.Röntgenbilder mithatte oder soll ich erstmal abwarten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wenn im Gutachten falsche Angaben zu Ihrer Arbeitszeit enthalten sind, sollten Sie das umgehend dem Rentenversicherungsträger mitteilen, am besten unter Vorlage einer entsprechenden Arbeitsgeberbescheinigung. Auch ausweislich des Gutachtens nicht berücksichtigte Befundbericht und Röntgenbilder sollten Sie (nochmals) vorlegen mit der Bitte, dass eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme abgegeben wird. Nur bei vollständiger Beweiswürdigung ergibt sich ein zutreffendes Bild Ihres Leistungsvermögens.

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