Wenn im Gutachten falsche Angaben zu Ihrer Arbeitszeit enthalten sind, sollten Sie das umgehend dem Rentenversicherungsträger mitteilen, am besten unter Vorlage einer entsprechenden Arbeitsgeberbescheinigung. Auch ausweislich des Gutachtens nicht berücksichtigte Befundbericht und Röntgenbilder sollten Sie (nochmals) vorlegen mit der Bitte, dass eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme abgegeben wird. Nur bei vollständiger Beweiswürdigung ergibt sich ein zutreffendes Bild Ihres Leistungsvermögens.