Sie sollten auf jeden Fall Anzeige erstatten. Ein Schreiben an den Auftraggeber, die DRV, bringt meist nicht viel:
Man ist doch eher der Meinung, dass Sie übertreiben.
Es gibt für Gutachten einige Mindestanforderungen, wie Nachvollziehbarkeit, nicht der medizinischen Lehrmeinung entsprechende Aussagen müssen als solche Kenntlich sein, die Aussagen müssen wahrhaftig sein und so weiter.
Wenn der Verdacht auf ein Gefälligkeitsgutachten entstanden ist können sich aus der Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte (Stand 2004) ergeben: § 25 Ärztliche Gutachten und Zeugnisse: Bei der Ausstellung ärztlicher Gutachten und Zeugnisse haben Ärztinnen und Ärzte mit der notwendigen Sorgfalt zu verfahren und nach bestem Wissen ihre ärztliche Überzeugung auszusprechen. Gutachten und Zeugnisse, zu deren Ausstellung Ärztinnen und Ärzte verpflichtet sind oder die auszustellen sie übernommen haben, sind innerhalb einer angemessenen Frist abzugeben. Probleme kann es darüber hinaus mit dem Strafrecht geben. § 278 StGB Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse: Ärzte und andere approbierte Medizinalpersonen, welche ein unrichtiges Zeugnis über den Gesundheitszustand eines Menschen zum Gebrauch bei einer Behörde oder Versicherungsgesellschaft wider besseres Wissen ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft..
Ich empfehle Ihnen vorm Handeln folgende Literatur:
Gerd Sandvoß, Gefälligkeitsgutachten: Identifizierung und Abwehr, ArztRecht 11/2004, 392-396, JUNG, H.: Zur Strafbarkeit des Arztes wegen des Ausstellens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses (§ 278 StGB). Aktuelle Probleme und Perspektiven des Arztrechts. Enke, Stuttgart 1989, S. 76 - 85. Uwe Lenhart, Folgen eines Ermittlungsverfahrens wegen Verdachts des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse Hessisches Ärzteblatt 12/2004 716-717 Gefälligkeitsgutachten Markus Schär Die Weltwoche, Zürich
Wen mein Namensvetter meint, am Aschermittwoch sei alles vorbei muss er noch lernen, dass das Leben ebend mehr als Karneval ist