Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Falsche Rehaklinik, was tun? 2von4 Wochen um

von Jutta Albers15.04.2014 | 14:46
1463 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, unser 8-jähriger Sohn leidet an Enuresis (kindl. Einnäßen) mit Stuhlschmieren. Deshalb ist er seit dem 2.4. mit meinem Mann in der Reha. Die Klinik ist spezialisiert auf Neurodermitis, Asthma, Adipositas. Schon als wir den Bescheid bekamen, habe ich die Klinik kontaktiert, da auf deren Internetseite nix von Enuresis stand (es GIBT extra Kliniken, die sich auf dieses doch recht schwierige Krankheitsbild spezialisiert haben...). Nach mehrmaligen anrufen, die Papiere lagen immer gerade bei irgeneiner Person die sie prüfe (Oberarzt, Psychologe...), wurde mir versichert, alles sei in Ordnung, Moritz könnte gut dort behandelt werden. Jetzt sind die 2 seit 2 Wochen weg und siehe da, nicht wirklich viel passiert. In der Klinik lassen sie Moritz jetzt an sehr allgemeinen Maßnahmen zur Steigerung seines Körpergefühles teilnehmen, mehr könnten sie leider nicht tuin, sie seien ja auch auf Enuresispatienten nicht spezialisiert... Oh manno, wir haben so sehr gehofft, ihm endlich adäquat helfen zu können und jetzt son M... ! Und ich gehe mal davon aus, in nächster Zeit nicht wieder irgendeine Maßnahme bezahlt zu bekommen, da er ja jetzt 4 Wochen weg war... Abbrechen werden sie nicht,es gefällt ihnen in sofern, das sie es schön finden und jetzt quasi Urlaub auf RV-Kosten inkl. zeitweiser Animation machen. Aber das war doch nicht das Ziel der ganzen Geschichte! Eine eMail an die RV habe ich gestern bereits geschickt, ist in Bearbeitung... Was sollen wir denn jetzt tun? Bin echt niedergeschlagen... Gruß, Tante Ju

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tante Ju,

im Rahmen dieses Forums kann ich Ihnen leider auch keinen anderen Rat geben als den, sich an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden. Insoweit haben Sie schon den richtigen Weg eingeschlagen. Mehr können Sie aus meiner Sicht zunächst nicht veranlassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Schadeam 15.04.2014 | 14:59
Der richtige Weg wäre es , sobald man erkennt, dass es nicht die richtige Klinik ist, die Reha in Absprache mit den Ärzten abzubrechen. (aber 4 Wochen Urlaub machen und dann soll das ganze nochmal finanziert werden????) Ob Sie das alles als besorgte Mutter jedoch wirklich richtig sehen, bzw. ob man realistisch erwarten kann, dass solche Probleme in 2 - 4 Wochen behoben sind, steht auf ganz anderem Blatt.....
Jutta Albersam 15.04.2014 | 15:16
Leider nicht nur eine falsche Einschätzung, wortlaut des Stationsarztes... Unsere Enuresistherapeutin hat uns ja extra darauf angesprochen, dass so eine Klinik sehr gut für Moritz wäre, nur deshalb haben wir den Weg gewählt. Und wir wissen sehr wohl, das man gerade eine Enuresis nicht in 4 Wochen heilen kann. Das ist ein jahrelanger Prozess, der durch die Reha unterstützt werden sollte. Es täte Moritz gut z.B. zu sehen, dass er nicht allein mit diesem Problem ist. Alltagshilfen/strategien können erlernt werden. Wir sind mit ihm ja schon 2,5 Jahre in Behandlung und wissen, dass der Weg noch lang ist. Deshalb ist es ja so frustig. Man überwindet sich, nimmt fremde Hilfe in Anspruch und dann so ein Reinfall! Ich habe das mit dem Urlaub sicher überspitzt gesagt. Ich weiß, dass die zusätzliche Physio Moritz hilft, sein Haltetonus ist nicht der beste und auch die zusätzliche Aufmerksamkeit tut ihm absolut gut. Daher werden die 2 das Beste und so viel wie möglich draus machen. Eine Spezialklinik wäre trotzdem die bessere Wahl gewesen. Jemand nach einem Herzinfarkt schickt man ja auch nicht in eine orthopädische Reha...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026