Hallo liebe Forumsexperten,
meine Frage bezieht sich auf die Anordnung einer falschen Rehamaßanahme/klinik und den Folgen, wenn ich die Maßnahme nicht antrete.
Die mir zugewiesene Rehaklinik der RV (im Eilverfahren aufgrund der Bitte meiner KK) arbeitet mit Behandlungen, mit denen ich schon zweimal in Klinikaufenthalten behandelt worden bin - zuletzt 2010 und mittelfristig mit wenig Erfolg.
Bei meinem Rehaantrag hatte ich zudem um eine ambulante Rehamaßnahme gebeten, da die mich behandelten Fachärzte dies für sinnvoller als einen erneuten stationären Aufenthalt beurteilten.
Ist ein Widerspruch und erneute Bitte um ambulante Reha sinnvoll? Eine evt. Entscheidung darüber kann dauern, die Klinik will aber, da es ein Rehaantrag im Eilverfahren war, mich kurzfristig einladen. Und muß meine KK zustimmen, wenn ich eine kurzfristige Einladung zum Behandlungsbeginn mit Hinweis auf einen Widerspruch der Anordnung ablehne? Kann meine KK da schon die Rückzahlung des bereits gezahlten Krankentagegeldes verlangen?
Welche Folgen entstehen, wenn ich die Reha überhaupt nicht antrete.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit besten Grüßen