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Experten-Antwort

Falsche Rehamaßnahme angeordnet. Was tun?

von Knauer30.12.2011 | 16:46
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12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Forumsexperten, meine Frage bezieht sich auf die Anordnung einer falschen Rehamaßanahme/klinik und den Folgen, wenn ich die Maßnahme nicht antrete. Die mir zugewiesene Rehaklinik der RV (im Eilverfahren aufgrund der Bitte meiner KK) arbeitet mit Behandlungen, mit denen ich schon zweimal in Klinikaufenthalten behandelt worden bin - zuletzt 2010 und mittelfristig mit wenig Erfolg. Bei meinem Rehaantrag hatte ich zudem um eine ambulante Rehamaßnahme gebeten, da die mich behandelten Fachärzte dies für sinnvoller als einen erneuten stationären Aufenthalt beurteilten. Ist ein Widerspruch und erneute Bitte um ambulante Reha sinnvoll? Eine evt. Entscheidung darüber kann dauern, die Klinik will aber, da es ein Rehaantrag im Eilverfahren war, mich kurzfristig einladen. Und muß meine KK zustimmen, wenn ich eine kurzfristige Einladung zum Behandlungsbeginn mit Hinweis auf einen Widerspruch der Anordnung ablehne? Kann meine KK da schon die Rückzahlung des bereits gezahlten Krankentagegeldes verlangen? Welche Folgen entstehen, wenn ich die Reha überhaupt nicht antrete. Vielen Dank für Ihre Antworten. Mit besten Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Knauer,

da es sich bei Ihrer Reha-Maßnahme um einen Eilfall handelt, sollten Sie sich auf jeden Fall mit Ihren zuständigen Sachbearbeitern telefonisch in Verbindung setzen. Ein Widerspruchsverfahren kann die Reha-Maßnahme deutlich verzögern.

Von Seiten des zuständigen Rentenversicherungsträgers kann Ihnen erläutert werden, weshalb in Ihrem Fall eine stationäre anstelle der gewünschten ambulanten Reha-Maßnahme ausgewählt wurde und ob eine Umstellung möglich und sinnvoll ist.

Die Modalitäten zu Zahlungen durch die Krankenkasse können Sie nur mit dieser klären.

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11 Antworten

-/-am 31.12.2011 | 09:52
Wo steht, daß ein Träger nicht eine Klinik eines anderen Trägers belegen darf?
-/-am 30.12.2011 | 23:22
Wieso greifen Sie nicht am Mo zum Telefon und klären den Sachverhalt mit den zuständigen Stellen? Wer hat Reha überhaupt bewilligt, Krankenkasse oder Rentenversicherung?
-/-am 31.12.2011 | 15:39
> So steht z.B. in meinem RV-Bescheid, dass > es eine ambulante Rehamöglichkeit in > meinem Wohnbereich nicht gebe - was > definitv nicht stimmt. Es kann durchaus sein, daß es eine ambulante Reha-Möglichkeit in der Nähe zwar gibt, aber aus diversen Gründe nicht in Frage kommen kann, z.B. nicht anerkannte Therapien, ambulante Reha nicht erfolgsversprechend, kein Vertrag mit bewilligendem Träger, Krankenkasse ist mit langer Wartezeit bis Aufnahme nicht einverstanden, etc. und es damit tatsächlich keine ambulante Reha-Möglichkeit vort Ort gibt. > Deshalb erst die Frage ans Forum. So spezielle Fragen können in einem Forum nicht beantwortet werden, da keiner hier wissen kann, welche Aktenlage zu welcher Entscheidung geführt hat. Fragen Sie am Telefon doch nach, aus welchen Gründen diese Klinik ausgewählt wurde und ob bei med. Geeignetheit evtl. eine Umeinweisung im Rahmen des Wiunsch- und Wahlrechts möglich wäre.
Krämeram 31.12.2011 | 15:58
Stehen Sie derzeit im Krankengeldbezug ? Wenn ihr Dispositonsrecht durch die Kasse bereits eingeschränkt wurde, weil die Kasse Sie seinerzeit zur Rehanantragstellung aufgefordert hat, muessen Sie jetzt vor allem auch alle weiteren Schritte vorher mit der Kasse besprechen bzw. sich absegnen lassen. Ansonsten laufen Sie Gefahr , das z.b. bei einem verzögertem Rehaantritt jetzt durch ihre Widerspruch gegen die Rehaklinik und/oder die Art der Reha ( ambulant / staionär ) die Einstellung der Krankengeldzahlung droht. Sie schreiben ja selbst das durch die Kasse das Eilverfahren angestrengt wurde und das lässt darauf schliesen, das die Kasse jetzt keinerlei zeitlichen Verzögerungen mehr abzeptieren wird. Darum nützt ihnen ihr grundsätzlich vorhandenes Klinikwunschwahlrecht in der Praxis jetzt rein gar nichts.. Sie sollten also nicht nur am Montag mit der RV telefonieren und eine Klärung herbeiführen, sondern auch mit ihrer Krankenkasse. Und ob nun eine ambulante oder stationäre in ihrem Fall aus medizinsichen Gründen angezeigt ist, wird ausser der RV niemand beurteilen können. Aussuchen was man gerne hätte geht nun nicht. Das kann immer nur als Wunsch geäußert werden , genau wie der nach einer bestimmten Klinik. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie nicht.
Knaueram 01.01.2012 | 13:27
Und ob nun eine ambulante oder stationäre in ihrem Fall aus medizinsichen Gründen angezeigt ist, wird ausser der RV niemand beurteilen können. Na ja, wie gesagt, die mich behandelnden Fachärzte sehen das anders. Aussuchen was man gerne hätte geht nun nicht. Das kann immer nur als Wunsch geäußert werden , genau wie der nach einer bestimmten Klinik. Einen Rechtsanspruch darauf haben Sie nicht. Das ist grundsätzlich veständlich. Dann hoffe ich, dass bei den Telefonaten mit meiner KK und der RV Sachbearbeiter sitzen, die auch zuhören und nicht nach Schema F den Aktenberg schmelzen lassen wollen. Ihnen aber vielen Dank für Ihre Antwort und Mühe. Ein gutes 2012!
Knaueram 01.01.2012 | 17:24
Ja, sie hat einen DRV-Vertrag. Wie kurzfristig eine ambulante Reha dort moeglich ist, klaere ich ab. Haben Sie vielen Dank für Ihren Hinweis.
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