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falsche Rentenberechnung

von Anglerin11.09.2009 | 12:34
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8 Antworten

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ich bin 1945 geboren und nach Arbeitslosigkeit 2007 in Rente gegangen. ist das einer der typischen Fälle die möglicherweise falsch berechnet wurden. oder betrifft das eher Frauen die vor 1945 geb.sind. ist es anzuraten grundsätzlich eine Prüfung der Renteberechnung zu beantragen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Anglerin,

damit Sie Gewissheit haben können Sie direkt bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger nachfragen, ob Ihre Rente richtig berechnet wurde.

7 Antworten

Agnesam 11.09.2009 | 15:50
Hallo Anglerin, zunächst einmal muss noch mal klargestellt werden: die Renten wurden nicht falsch berechnet!! Es wurde allenfalls eine "falsche" Altersrentenart beantragt. Die "Abschläge" waren je nach Altersrentenart und ggf. Vertrauensschutzregelungen unterschiedlich hoch. @KSC hat es schon richtig gesagt. Beim Jahrgang 1945 waren die Abschläge für eine Altersrente für Frauen oder wegen Arbeitslosigkeit gleich hoch. Eine andere Situation würde sich nur ergeben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Rentenbeginns schwerbehindert waren und wenigstens 35 Versicherungsjahre hätten. Ist dies nicht Fall können Sie sich eine Anfrage bei Ihrem Versicherungsträger ersparen. Agnes
KSCam 11.09.2009 | 15:40
Bei Frauen des Jahrganges 45 konnte man eigentlich keinen "falschen Abschlag" mehr erwischen. So gesehen ist Ihre Rente nur dann unrichtig, wenn Versicherungszeiten fehlen. Aber sollte das so sein, haben Sie im Vorfeld auch nicht viel dazu beigetragen das Konto zu klären.... "Bild" hat es wieder mal geschafft viele Rentner zu verunsichern....
KSCam 11.09.2009 | 17:29
...und falls Sie schwerbehindert waren und 35 Versicherungsjahre haben, waren Sie hoffentlich nicht so naiv, die Frage im Rentenantrag nach einer Schwerbehinderung zu verneinen.....aber bekanntlich ist ja nichts unmöglich (aber in so einem Fall wäre man dann mindestens genauso selbst schuld an der falschen Rente, wie die RV schuld ist:-))
Agnesam 11.09.2009 | 17:39
Hallo @KSC, war denn damals die Frage nach einer Schwerbehinderung im Rentenantrag enthalten? Selbst heute wird doch nur gefragt ob ein entsprechender Antrag gestellt worden ist. Agnes
Ungeschickte Antwortam 11.09.2009 | 16:26
Diese Expertenantwort ist, mit Verlaub, äußerst ungeschickt. Die Sachbearbeitungen bei den Rentenversicherungsträgern reden sich schon ohnehin den Mund am Telefon fusselig, den von den Überprüfungen überhaupt nicht betroffenen Versicherten den BLÖDzeitungsunsinn wieder auszureden oder müssen gar völlig unnötige ablehnende Bescheide nach § 44 SGB X erteilen. Warum weisen Sie nicht auf die Artikel z. B. unter http://www.deutsche-rentenversicherung-hessen.de/nn_50726/DRVHS/… oder http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_23882/DRV/de/Inhalt… hin? Auch ein Experte kann doch den Hinweis geben, dass "Anglerin" mit Jahrgang 1945 nicht betroffen ist und entsprechend antworten: "Beim Jahrgang 1945 waren die Abschläge für eine Altersrente für Frauen oder wegen Arbeitslosigkeit gleich hoch. Eine Überprüfung ist aus diesem Grunde nicht erforderlich". Außerdem wurden oder werden bei den Rentenversicherungsträgern auch ohne Antrag entsprechende Suchläufe durchgeführt und eventuell betroffene Rentner/-innen angeschrieben.
Schiko.am 11.09.2009 | 18:14
Wäre noch deutlicher gewesen, die Anglerin hätte Geburtsmonat und den Monat des Rentenbeginns aufgeführt .Genau so ist wie Sie dies sagen. - Falsche Rentenbeantragung" Die Antwort der Expertin war nicht sehr hilfreich für die Rentenversicherung. Sehe dies so! Immer die 15 oder 35 Jahre nachweisbar vorausgesetzt, bei Rente für Frauen auch die 121 Monat nach dem 40 Geburtstag. Komme bei Arbeitslosigkeit oder AR für Frauen mit 62 Jahren auf 10,8% Abschlag. Bei 50% Behinderung sogar nur auf 3,6% Abschlag. Stimmt dies, wäre es so ein Fall, die Rente hätte für Schwerbehinderte beantragt werden sollen. Klar auch, Behinderung schon am 16.11.2000 bestanden . wäre diese Rente zu beantragen gewesen, solche Fehler sind gemeint. Wenn meine Ausführungen nicht stimmen, könnten Sie doch hier ein Beispiel simulieren. Es wäre auch für die Bildzeitung viel wichtiger gewesen einen Beitrag zur jetzt möglichen freiwilligen Nachzahlung von Beiträgen für KEZ zu bringen. Bin sicher, dadurch werden viele - auch schon betagte Mütter- die 60 Monate erreichen. " Ihr Beitrag war Klasse" Mit freundlichen Grüßen.
Unbekanntam 11.09.2009 | 22:38
In letzter Zeit ist mir aufgefallen, dass die Qualität der Antworten der Experten sehr zurück gegangen ist. Können Sie uns hier für den Grund erklären?
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