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Experten-Antwort

falscher Beruf

von Pit23.05.2013 | 18:05
1591 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, Ich, (vor 60 geboren) habe nun eine Ablehnung zum Widerspruch EM-Rente bekommen. Der Orthopäde (Gutachter der RV) schreibt zwar, dass ich in meinen selbständig ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann (weniger 3h täglich!!!), aber im letzten Beruf, als ich v-pflichtige Beiträge zahlte (vor 20 Jahren) noch voll arbeiten könnte. Da ich 20 Jahre aus dem Geschäft bin, ist das ausgeschlossen. Vorsorglich habe ich Klage eingereicht. Wenn ich nun versicherungspflichtige Beiträge in meinem jetzigen Beruf zahlen würde (also meine Selbständigkeit aufgebe), würde das helfen? wie viele Beiträge sind nötig? müßte ich den Antrag erneut stellen? Oder geht das gar nicht?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.05.2013 | 10:03

Der Widerspruch bezüglich Ihrer EM-Rente wurde rechtsverbindlich abgelehnt. Sie haben jetzt leider nur noch die Möglichkeit im Rahmen des Klageverfahrens einen positiven Bescheid zu erreichen. Das heißt, alle weitere Diskussionen kann man sich eigentlich ersparen. Nur das zuständige Sozialgericht kann Ihnen mit einem positiven Urteil weiterhelfen. Viel Erfolg!

5 Antworten

Hoppam 23.05.2013 | 21:14
EM-Rente heißt, dass sie in KEINER Tätigkeit (ganz unabhängig von Ihrer Vorbildung) mehr 3 Stunden oder mehr arbeiten können. Aber Ihnen geht es jetzt vermutlich um Rente wegen Berufsunfähigkeit? Das wäre dann aber nur die halbe EM-Rente!
Bertlam 23.05.2013 | 22:39
So ein Blödsinn! Halbe EM-Rente bedeudet,unter 6 Stunden erwerbsfähig. @ Pit Voraussetzung für die EM-Rente sind 36 Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 60 Monate. Mit freiwilligen Zahlungen geht da nichts.
Heinericham 24.05.2013 | 08:24
Hallo, bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wegen Berufsunfähigkeit (was scheinbar bei Ihnen der Streitfall ist) können Sie auf alle Berufe verwiesen werden, die Sie ausgeübt bzw. erlernt haben. Auch wenn das in Ihren Augen aufgrund des langen Zeitablaufs kaum möglich erscheint sind Sie auf den vor 20 Jahren erlernten Beruf verweisebar. Somit müssen Sie sich wohl damit abfinden, dass Sie keine Rentenleistung erhalten. Die einzige Möglichkeit die Sie haben ist zu beweisen, dass Sie aus rein gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sind den einstmals ausgeübten Beruf auszuüben. Dass es so lange her ist, ist keine Begründung warum Sie den Beruf aus med. Sicht nicht mehr ausüben können. MfG
B´sonam 24.05.2013 | 10:53
Aber Ihnen geht es jetzt vermutlich um Rente wegen Berufsunfähigkeit? Das wäre dann aber nur die halbe EM-Rente!
So ein Blödsinn! Halbe EM-Rente bedeudet,unter 6 Stunden erwerbsfähig. @ Pit Voraussetzung für die EM-Rente sind 36 Pflichtbeiträge innerhalb der letzten 60 Monate. Mit freiwilligen Zahlungen geht da nichts.
Vorsicht, wenn man keine Ahnung hat... 1.) Es gibt eine sogenannte tweileise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit. 2.) Man kann den Anspruch auf die EM-Rente sehr wohl durch freiwillige Beiträge aufrecht halten (siehe § 241 Abs 2 SGB VI) 3.) Es geht hier überhaupt nicht um die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, sondern rein um die medizinische. Also : Bevor man sich hier so weit aus dem Fenster lehnt und anderen Usern "Blödsinn" an den Kopf schmeißt bitte erst richtig lesen und informieren....
Pitam 24.05.2013 | 11:05
B´son schrieb: "1.) Es gibt eine sogenannte tweileise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit. 2.) Man kann den Anspruch auf die EM-Rente sehr wohl durch freiwillige Beiträge aufrecht halten (siehe § 241 Abs 2 SGB VI) 3.) Es geht hier überhaupt nicht um die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, sondern rein um die medizinische. Also : Bevor man sich hier so weit aus dem Fenster lehnt und anderen Usern "Blödsinn" an den Kopf schmeißt bitte erst richtig lesen und informieren....
" Genau das ist bei mir der Fall. Ich habe den Anspruch duch freiwillige Beiträge aufrecht erhalten. Das ist auch alles soweit OK und anerkannt. Beim Beruf hieß es bei der RV: Der letzte mit Pflichtbeiträgen belegte Beruf ist ausschlaggebend. Deshalb meine Frage: Wenn ich jetzt wieder Pflichtbeiträge ( in meinem jetzigen Beruf) zahlen würde, würde das die Situation ändern?
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