Hallo,
falls Sie in Ihrem konkreten Fall der Meinung sind, das das Gutachten Ihre tatsächlichen gesundheitlichen Einschränkungen nicht korrekt widergibt, dann sollten Sie den RV-Träger darüber informieren bzw. spätestens bei einem ablehnenden Bescheid in Widerspruch gehen.
Soweit Sie jedoch unterstellen, dass die Rentenversicherung regelrecht "Falschgutachten" in Auftrag gibt, möchte ich das entschieden zurückweisen.