Liebe Forenmitglieder und Experten,
meine Frau wird mit ihrem Renteneintritt Mitglied der KVdR sein. Unter welchen Voraussetzungen bin ich über meine Frau in der Krankenversicherung der Rentner beitragsfrei familienversichert?
HG
Da würde ich doch vorschlagen Sie rufen morgen bei der Krankenkasse an und stellen dort diese Frage aus dem KV Recht.
Aber klar, Brot kaufen Sie auch beim Fischhändler....
meine Frau wird mit ihrem Renteneintritt Mitglied der KVdR sein. Unter welchen Voraussetzungen bin ich über meine Frau in der Krankenversicherung der Rentner beitragsfrei familienversichert?
HG
Hierzu sollten Sie bitte direkt bei der Krankenkasse nachfragen, bei der Ihre Frau nun als Rentnerin krankenversichert ist. Dort erhalten Sie die individuellen und verbindlichen Informationen.
Danke für die Rückmeldung!
Darf ich daraus schließen, dass jede Kasse Ihre eigene Regelung hat?
Wenn nicht, ist doch auch zu erwarten, dass über die Empfehlung bei der KV anzurufen, noch substanzielleres zu meiner Anfrage zu schreiben ist.
HG
Nein, Sie können daraus schließen, dass die DRV kein Krankenversicherer ist und entsprechend keine seriösen Antworten von dort zu dem Thema zu erwarten sind.
Das Krankenversicherungsrecht ist für alle Kassen gleich auch die Voraussetzungen. Ob diese auf Sie zutreffen, klären Sie bei der entsprechenden KV.
Darf ich daraus schließen, dass jede Kasse Ihre eigene Regelung hat?
Wenn nicht, ist doch auch zu erwarten, dass über die Empfehlung bei der KV anzurufen, noch substanzielleres zu meiner Anfrage zu schreiben ist.
HG
Hochmut kommt vor dem Fall.
Wenn Ihnen alle hier raten, sich an die KK zu wenden, weil es sich um KV-Recht handelt, ist es schon sehr vermessen hier „substanzielleres“ zu verlangen.
Evtl. kann Ihr Frisör ja noch etwas dazu beitragen!?
Hallo.
Auch in der KVdR gibt es die Familienversicherung für Familienangehörige. Wer dazu gehört steht in SGB5 §10.1
Wenn Du unter 435 oder 450€ Einkommen hast und nicht pflichtversichert bist würde das gehen wenn auch noch die anderen Kriterien in 10.1 passen.
Wurde die 1/7 Bezugsgröße nicht auf 455€ kommen? :)
Also auch die Freibeträge nicht vergessen, man kann grds. etwas über diesen Grenzen verdienen und wenn man nicht selbst pflichtig ist in der Krankenversicherung ist weiter eine Familienversicherung möglich.
Wenn Sie vorher schon Familienversichert waren sollte kein neuer Antrag auf Familienversicherung nötig sein.