Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe folgende Frage:
Eine Mitarbeiterin ist geringfügig beschäftigt und bei Ihrem Mann familienversichert.
In 2007 möchte die Mitarbeiterin zusätzlich einer selbständigen Tätigkeit nachgehen, aus der sie dann Einnahmen im Jahr von ca. 3500 € erhalten würde.
Muss sie sich für die selbständige Tätigkeit freiwillig bei der Krankenkasse versichern?
01.02.2007, 15:49
von
claudi
01.02.2007, 21:49
von
Peter
Es gilt:
Familien-mit-versichert:
Einkommen bis 345,00 € / Monat (ein Siebtel der Bezugsgröße nach SGB IV.§18).
Einkommen bis 400,00 € / Monat bei einer geringfügig entlohnten Tätigkeit (Minijob).
Für nebenberuflich Selbstständige gilt ein Einkommen geringer als 350 €.
Krankenkasse fragen ;-)
Peter
02.02.2007, 10:44
Experten-Antwort