Hallo liebes Expertenteam,
wenn man in die Familienversicherung der Krankenkasse des Ehegatten wechselt,ist man dann trotzdem Rentenversichert?MfG
Um eine genau Auskunft geben zu können, sollten sie noch nähere Angaben machen. Sind sie noch in einem Minijob bis 400 EURO tätig ?
Hallo Skatrentner,
ich habe ein ruhendes AV, da ich bis 30.6.09 eine volle EU Rente erhalte.Antrag auf Weiterzahlung wurde abgelehnt, also bin ich in Widerspruch gegangen.Nun bin ich mir nicht ganz sicher, was ich machen soll.AV kündigen?
Dann hätte ich Anspruch auf ALG1, ansonsten hänge ich in der Luft.Arbeiten gehen, sieht für mich ganz schlecht aus.(Orthopädisch)
Zumindestens in meinem jetzigen AV.Ich möchte dort aber gern wieder einsteigen, unbedingt.Nur wenn ich jetzt nicht durch die Familienversicherung rentenversichert bin, fehlt mir doch die Zeit.Bin Jahrgang 1960.Danke schon im voraus für einen Tip.MfG
Ich wundere mich, dass ihr Arbeitsverhältnis mit dem Beginn der EU-Rente nicht beendet wurde.
Wenn ihre Rente nicht weiter gezahlt wird und sie nicht in der Lage sind wieder zu arbeiten sollten sie sich auf jeden Fall bei der Agentur f. Arbeit melden und einen Antrag auf Alg. stellen. Falls dieser genehmigt werden sollte, zahlt die Agentur auch für sie Beiträge zur Rentenversicherung.
Wenn sie gegen die Ablehnung der weiteren Rente Widerspruch erhoben haben, muss sie ihre bisherige eigene Krankenkasse doch weiterhin als Pflichtmitglied und zwar als " Rentenantragsteller " führen. Sie sollten das mit ihrer KK nochmals besprechen.
"Ich wundere mich, dass ihr Arbeitsverhältnis mit dem Beginn der EU-Rente nicht beendet wurde."
Das hängt primär vom jeweiligen Tarifvertrag ab. Im öD z.B. ruht es während einer befristeten Rente.
ulla schmidt sagt: alle haben nun eine kv-scutz - zu billigsten konditionen - jubiliere !!!!