Ihre Krankenkasse hat im Zusammenhang mit Ihrem Rentenantrag geprüft, ob Sie als Rentenbezieherin der Krankenversicherungspflicht unterliegen. Dafür ist eine bestimmte Vorversicherungszeit von Bedeutung. Das Ergebnis dieser Prüfung ("Es besteht Krankenversicherungspflicht.") hat die Krankenkasse der Rentenversicherung mitgeteilt. Familienversicherung kommt nur in Betracht, wenn keine Versicherungspflicht besteht. Näheres können Sie bei Bedarf von Ihrer Krankenkasse erfahren.