Hallo Georg,
Zeiten der Arbeitslosikeit in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn zählen nicht zu den 45 Jahren. Auch können freiwillige Beiträge, die während dieser Zeit der Arbeitslosigkeit entrichtet werden, nicht bei den 45 Jahren berücksichtigt werden. Wenn Sie die Möglichkeit haben, ist Ihnen zu empfehlen, eine geringfügige Beschäftigung aufzunehmen.