Zitiert von: Grashüpfer
Seltsam und merkwürdig ist dann allerdings, dass Verschleißerscheinungen der Brust- und Lendenwirbelsäule relevant sind, aber altersbedingte Verschleißerscheinungen an Armen und Beinen hier wohl nicht relevant sind.
Hinlegen! Dann untersuchen wir den Papa mal!
Im Ernst: Meinen Sie wirklich, dass hier im Forum beurteilt werden kann, ob die Begründungen zu medizinischen Sachverhalten im Widerspruchsbescheid nun richtig und vollständig sind?
Es gibt nur eine Lösung Ihres Problems: Sie schreiben an das im Widerspruchsbescheid angegebene Sozialgericht einen Brief: "Ich erhebe Klage gegen den Widerspruchsbescheid vom ... Begründung: Die im Widerspruchsbescheid aufgeführten Diagnosen sind unvollständig und führen daher zu einem fehlerhaften Ergebnis. ..."
Dann wird sich nach ein paar Monaten (manchmal auch Jahren) zeigen, wer die Lügengeschichten erzählt, ob die Ausführungen der Deutschen Rentenversicherung zu Papas Leistungsvermögen richtig sind oder der Widerspruchsbescheid möglicherweise korrigiert (aufgehoben) werden muss und ein Rentenanspruch besteht.
So einfach ist das in unserem Rechtsstaat!