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Experten-Antwort

Fehlende Angaben im Widerspruchsbescheid

von Grashüpfer13.04.2011 | 14:04
1874 Ansichten
8 Antworten

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Woran kann es liegen oder was kann die Ursache sein, wenn im abweisenden Widerspruchsbescheid der DRV nicht alle aktuellen Gesundheitsstörungen genannt werden, obwohl diese im Rentenantrag mit Benennung der behandelnden Ärzte genannt wurden und durch Vorlage der Röntgenbilder beim Gutachter der DRV nachgewiesen wurden und im erhobenen Widerspruch erneut darauf hingewiesen wurde. Da wir mit den Arbeitsabläufen und der Organisation der DRV nicht vertraut sind, hoffen wir, hier etwas Information zu erhalten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.04.2011 | 07:44

Im Widerspruchsbescheid werden i. d. R. lediglich die "maßgeblichen" Gesundheitsstörungen genannt, also die Erkrankungen, die geeignet sind, das Leistungsvermögen eines Versicherten qualitativ einzuschränken. Nebendiagnosen, die nach ärztlichem Dafürhalten keine Auswirkungen auf das Leistungsvermögen haben, werden üblicherweise nicht aufgeführt. Ihr Widerspruchssachbearbeiter kann Ihnen hierüber weitere Auskunft erteilen.

7 Antworten

Machts Sinnam 13.04.2011 | 16:13
Vielleicht sind die weiteren Gesundheitsstörungen schlicht nicht relevant? Andererseits darf von der DRV keine qulitativ ordentliche Leistung erwartet werden, denn die arbeiten dort nach Schema F - möglichst wenig denken und möglichst viele Textbausteine! Und wenn tatsächlich wesentliche Gesundheitsstörungen unterdrückt werden, kommt auch der Widerspruchsausschuss nicht auf die Idee, den ablehnenden Entscheidungsvorschlag zu hinterfragen - er ist "abnicken" gewohnt.
Elisabetham 13.04.2011 | 18:18
Hast du dir die beratungsärztliche Stellungnahme von der DRV mal schicken lassen? Vielleicht siehst du dann klarer.
Klemensam 13.04.2011 | 18:47
Nicht alle im in einem EM-Antrag geltend gemachten Erkrankungen sind auch für die EM-Rente relevant. Insofern werden diese im EM-Verfahren dann nicht weiter berücksichtigt und werden dann natürlich auch nicht im Widerspruchsbescheid erwähnt.
P. Lilienthalam 13.04.2011 | 23:14
Absoluten Vorrang hat das Gutachten der DRV, die darin enthaltenden Behinderungen und Einschränkungen sind relevant. Dieses spezielle DRV-Gutachten können Sie anfordern, um sich selbst ein tatsächliches Bild zu machen. Es ist nicht so ungewöhnlich, dass die DRV da so ein bisschen boykottiert und möglicherweise nicht bereit ist, das Original des Gutachtens - in dem Falle natürlich als Kopie - Ihnen zukommen zu lassen. Wie schon erwähnt, das Recht ist auf Ihrer Seite, weil es unbestritten Ihrer Person zuzuordnen ist und Sie natürlich betrifft. Also, Sie haben ein Recht darauf, dieses Gutachten selbst Ihren Unterlagen beizufügen. MfG, P.L.
Grashüpferam 15.04.2011 | 10:28
Seltsam und merkwürdig ist dann allerdings, daß Verschleißerscheinungen der Brust- und Lendenwirbelsäule relevant sind, aber altersbedingte Verschleißerscheinungen an Armen und Beinen hier wohl nicht relevant sind. Aufgrund häufiger Erkrankungen an den letztgenannten Verschleißerscheinungen hat unser Papa schon mehrfach den Arbeitsplatz verloren. Das erklärt evtl. auch die Lügengeschichten, die der Widerspruchsausschuß von sich gibt. Der Widerspruchsausschuß behauptet die letzten Tätigkeiten wurden aus gesundheitlichen Gründen"aufgegeben", obwohl die Kündigungen vom Arbeitgeber kamen.
KSCam 15.04.2011 | 14:20
Wenn im Rentenbescheid Lügengeschichten stehen, dann sollten Sie Klage beim Sozialgericht erheben und Ärzte an der Hand haben, die diese "Lügengeschichten" medizinisch fundiert korrigieren. Und wenn der SG Richter alles so sieht wie Sie, dann gewinnen Sie die Klage. :)
-_-am 18.04.2011 | 01:36
Zitat von Grashüpfer anzeigen
Hinlegen! Dann untersuchen wir den Papa mal! Im Ernst: Meinen Sie wirklich, dass hier im Forum beurteilt werden kann, ob die Begründungen zu medizinischen Sachverhalten im Widerspruchsbescheid nun richtig und vollständig sind? Es gibt nur eine Lösung Ihres Problems: Sie schreiben an das im Widerspruchsbescheid angegebene Sozialgericht einen Brief: "Ich erhebe Klage gegen den Widerspruchsbescheid vom ... Begründung: Die im Widerspruchsbescheid aufgeführten Diagnosen sind unvollständig und führen daher zu einem fehlerhaften Ergebnis. ..." Dann wird sich nach ein paar Monaten (manchmal auch Jahren) zeigen, wer die Lügengeschichten erzählt, ob die Ausführungen der Deutschen Rentenversicherung zu Papas Leistungsvermögen richtig sind oder der Widerspruchsbescheid möglicherweise korrigiert (aufgehoben) werden muss und ein Rentenanspruch besteht. So einfach ist das in unserem Rechtsstaat!
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