Guten Tag. Sie haben tatsächlich nur dann einen Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn (volle oder teilweise) Erwerbsminderung vorliegt und Sie vor dem Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben sowie in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung (Leistungsfall) 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben. Zukünftige Beitragszahlungen zählen also nur für einen eventuellen späteren (neuen) Leistungsfall.