Ich verweise auf die vorherigen Beiträge. Für die bis zum 31.12.1991 zurückgelegten Krankengeldbezugszeiten kommt grundsätzlich die Bewertung als Anrechnungszeit in Betracht. Daher steht hinter der entsprechenden Zeile im Versicherungsverlauf Ihres Rentenbescheides auch kein Betrag. Die Bewertung dieser Zeit als beitragsfreie/
beitragsgeminderte Zeit entnehmen Sie bitte den weiteren Anlagen bzgl. der Rentenberechnung. Krankengeldbezugszeiten sind erst ab dem 01.01.1992 ab dem ersten Tag ihres Bezuges Beitragszeiten, sodass erst für Krankengeldbezugszeiten ab diesem Datum direkt Entgeltpunkte entsprechend der zugehörigen beitragspflichtigen Einnahme zugrunde gelegt werden.
Sie können sich bei weiteren Fragen zu Ihrem Rentenbescheid auch gerne mit der Auskunfts- und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung setzen.