Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind: 5 Jahre Beitragszahlung und in den letzten 5 Jahren vor dem Leistungsfall ( Krankheit/Unfall ) 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen.
Nach Ihren Angaben gehe ich davon aus, dass diese Voraussetzungen bei Ihnen gegeben sind. Die fehlenden Monate dürften somit für die Anspruchsprüfung keine Rolle spielen. Rentensteigernd wirkt sich dieser Zeitraum natürlich nicht aus.