fehlende Beitragsmonate

von
Maxi

Hallo,

vielleicht weiß das jemand:
Ich suche gerade alles für den Antrag auf EM-Rente zusammen.
Ich hatte mich nach einem Umzug vor gut 15 Jahren ein paar Monate nur arbeitssuchend, nicht arbeitslos gemeldet, um mir in Ruhe eine wirklich passende Stelle suchen zu können. Darüber habe ich keinen Nachweis, lebe auch nicht mehr dort. Frage: Spielt dieser fehlende Beleg überhaupt eine Rolle? Ich habe bis auf diese Monate 38 Jahre durchgehend Beiträge gezahlt.

von
Max

Es dürfte weder für die Wartezeit noch für die 3in5 Regel eine Rolle spielen, ehe Sie sich verrückt machen lassen Sie es ruhen.

von
Schiko.,

Verstehe ihre antwort einfach
nicht,"ehe sie verrückt werden
...." Es war doch ein ganz
normale anfrage, ob bestimmte tatbestände früherer jahre der antrag-
stellung zur erwerbsmin-
derungsrente schädlich sind.

Dies abzutun mit 3 in 5 regel
spielt keine rolle ist einfach
zuwenig dargestellt,.
Wahrscheinlich meinen sie
aber, wesentlich maßgebend
ist in den letzten 5 jahren
die abführung von pflicht-
beiträgen für drei jahre.
Dies sollte man nicht mit
kürzeln darstellen, sondern
für jeden lesbar erklären.

Nichts für ungut.

MfG.

von
Wolfgang

Hallo Max,

wie Sie schon richtig erkannt haben, ist ein fehlender Monat weder für die Wartezeit, noch für die 3/5 Regel (in Ihrem Fall ...ohne dass ich jetzt den Versicherungsverlauf gesehen hätte :-) von Bedeutung.

In besonderen Ausnahmefällen kann natürlich schon ein fehlender Monat allein in die Katastrophe führen ...so lange der aktuelle EM-Anspruch - aus Sicht der Versicherungszeiten gesichert ist - ist das unbedeutend. Ärgerlich zwar, aber Sie werden keinen Beleg über die Zeit mehr beschaffen können. Das AA (BA) hält die Daten nur wenige Zeit nach Ende der Alo-Meldung vorrätig. Auf die Höhe Ihrer Rente hat dieser fehlende Monat höchstens Auswirkungen im niederen Cent-Bereich.

Gruß
w.

von
Maxi

Nun, dann gehe ich mal davon aus, dass das keine Rolle spielt. Hab jetzt seit 9 Monaten Krankengeld, aber davon gehen meines Wissens ja auch Beiträge ab, und sonst fehlt nix.
Merci!

von
Max

Aufgrund der Schilderung des Falles wollte ich einfach nur sagen, für den Rentenanspruch dürfte keine Gefahr bestehen, also nicht verrückt machen wenn ein paar Monate fehlen.

Ich bin wegen Ihrem Beitrag nicht beleidigt, aber mit Verlaub IHr Schreibstil ist auch nicht einfach....

von
Batrix

Mal ganz abgesehen davon, dass diese Zeit eh nicht berücksichtigt werden könnte, denn eine nur "arbeitssuchend"-Meldung reicht für die rentenrechtliche Anerkennung nicht aus. Man muß (und mußte) arbeitslos UND arbeitssuchend gemeldet sein.

Experten-Antwort

Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind: 5 Jahre Beitragszahlung und in den letzten 5 Jahren vor dem Leistungsfall ( Krankheit/Unfall ) 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen.
Nach Ihren Angaben gehe ich davon aus, dass diese Voraussetzungen bei Ihnen gegeben sind. Die fehlenden Monate dürften somit für die Anspruchsprüfung keine Rolle spielen. Rentensteigernd wirkt sich dieser Zeitraum natürlich nicht aus.

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