Hallo Sybille,
Sie müssen nicht für ein komplettes Jahr freiwillige Beiträge zahlen, das heißt die Zahlung ist auch für weniger Monate möglich.
Sie können aber nur für Monate zahlen, in denen Sie zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind. Für Monate, in denen Sie bereits Pflichtbeiträge haben, ist eine Zahlung nicht zulässig.