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Experten-Antwort

Fehlende Beitragszeiten

von Sybille21.03.2016 | 07:35
1614 Ansichten
6 Antworten

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Guten Morgen Kann ich fehlende Beitragszeiten, auch wenn es sich nur um 4 Monate handelt, bis Ende März an die DRV überweisen, um damit die 420 Monate zu erreichen? Oder kann man nur für ein volles Jahr die Beiträge für das Vorjahr leisten? Vielen Dank im Voraus. VG Sybille

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sybille,

Sie müssen nicht für ein komplettes Jahr freiwillige Beiträge zahlen, das heißt die Zahlung ist auch für weniger Monate möglich.

Sie können aber nur für Monate zahlen, in denen Sie zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind. Für Monate, in denen Sie bereits Pflichtbeiträge haben, ist eine Zahlung nicht zulässig.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Die Farbe Schwarzam 21.03.2016 | 07:40
Es funktioniert auch bei weniger als einem Jahr. Allerdings müssen Sie dazu vorher einen Antrag zur freiwilligen Versicherung stellen.
Sybilleam 21.03.2016 | 09:02
Hallo Experte Dankeschön für Ihre Antwort. Auch an Sie meine Frage, reicht es aus wenn der Antrag bis Ende März vorliegt? VG Sybille
Sybilleam 21.03.2016 | 08:53
Hallo Schwarz Vielen Dank für Ihre Antwort. Sie haben mir sehr geholfen. Noch kurz eine Frage, reicht es aus wenn der Antrag bis Ende März bei der DRV vorliegt? VG Sybille
Die Farbe Schwarzam 21.03.2016 | 11:04
§197 Absatz 2: Freiwillige Beiträge sind wirksam, wenn sie bis zum 31. März des Jahres, das dem Jahr folgt, für das sie gelten sollen, gezahlt werden. Das heißt, der Antrag sollte am besten gestern schon gestellt werden, wenn Sie Beiträge für 2015 nachzahlen wollen. (natürlich umgangssprachlich) Besteht bei Ihnen in 2016 das Recht zur freiwilligen Versicherung? Dann können unter Umständen auch diese Monate belegt werden, wenn die Frist mit dem 31.3. ärgerlicherweise verstreicht. Suchen Sie sich heute oder morgen eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Vor Ort sollten Sie auf die Dringlichkeit der Sache hinweisen, damit der Antragaufnehmende das für die Sachbearbeitung so vermerken kann.
W*lfgangam 21.03.2016 | 19:38
Zitat von Die Farbe Schwarz anzeigenausblenden
Ergänzend: Hallo Sybille, es reicht aus, wenn Sie genau am 31.03 *). noch einen Termin in der nächsten Beratungsstelle DRV oder Rathaus/Versicherungsamt ausmachen 'zwecks freiwilliger Versicherung', auch wenn das Beratungsgespräch/der Antrag zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt (könnte Sommer werden, je nach Terminbelegung). Und ja, das ist schon eine wirksame Antragsstellung, um ggf. noch die 4 Monate in 2015 zu platzieren - wird sich dann klären. Zahlen Sie bloß keine Beiträge 'blind' ein ...sind die wirksam 'verbucht', aber im Nachhinein unsinnig, sind die weg. *) Sie allerdings nicht bei E-bay, daher nicht kurz vor Mitternacht auf die letzte sec. ;-) Gruß w.
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