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Experten-Antwort

Fehlende Pflichtbeiträge nachzahlen

von Mina5203.08.2020 | 15:14
752 Ansichten
2 Antworten

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Hallo zusammen.Ich habe eine Frage.Nach Schlaganfall, Herzinfarkt, Depression,und auch noch COPD,habe ich die Erwerbsminderungsrente beantragt.Leider wurde die abgelehnt,weil ich in den letzten 5 Jahren anstatt 36 Monate nur 25 Monate Pflichtbeiträge gezahlt habe.Mir fehlen also 11 Monate.Gibt es die Möglichkeit die 11 Monate nachzuzahlen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Mina52,

nein, eine Nachzahlung ist nicht möglich.

Die o.a. versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen bei der Antragstellung/Feststellung der Erwerbsminderung vorliegen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

senf-dazuam 03.08.2020 | 15:48
Evtl. sind in den betreffenden 5 Jahren noch Zeiten, welche den 5-Jahres-Zeitraum nach hinten verlängern, damit noch weitere Pflichtbeitragszeiten berücksichtigt werden können. Aber wenn das Konto geklärt, also alle relevanten Zeiten erfasst und berücksichtigt sind, oder sich vorher keine Pflichtbeitragszeiten befinden, sieht es eher schlecht aus. Die Zeiten müssen halt vor dem Leistungsfall liegen und auch Pflichtbeiträge sein. Die Idee mit der Zahnzusatzversicherung, wenn man schon im Behandlungsstuhl sitzt, hat der Gesetzgeber für die Rente noch nicht gehabt oder gar umgesetzt. Eine weitere Alternative wäre eine Situation kurz nach der Ausbildung, auch da wäre noch was zu machen, aber weder das Krankheitsbild noch die 52 im Nicknamen legt dieses Szenario nahe. Sorry!
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