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Experten-Antwort

fehlende Wartezeit/Nachversicherungsmöglichkeit

von Angestellter03.08.2012 | 01:05
1971 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo, ich bin 49 geboren. Etwas übereilt habe ich vor Jahren einen Altersteilzeitvertrag unterschrieben, bei dem ich mit 63,5 Jahren in Rente gehen wollte. Mit 17 habe ich eine Lehre begonnen und bin 1999 in ein berufsständ. Versorgungswerk gewechselt. Wie ich höre fehlen mir nun ca. 25 - 30 Monate an den erforderlichen 35 Jahren. Was kann ich tun ? Kann ich die fehlenden Monate nachzahlen und dürfte ich dann mit 63,5 Jahren in Rente gehen ? Wenn dies nicht möglich ist, muss der Arbeitgeber (öffentl. Dienst) den Altersteilzeitvertrag abändern (auf 65 Jahre + 3 Monate) ? Danke für die Auskünfte.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Angestellter,

wenn ich Sie ist richtig verstehe, sind Sie seit 1999 von der Rentenversicherungspflicht befreit und statt dessen in einem berufsständigen Versorgungswerk und erwarten daraus auch eine Altersversorgung.

In diesem Fall muss sich der Altersteilzeitvertrag mindestens bis zu dem Zeitpunkt erstrecken, ab dem Sie frühestens die berufsständige Versorgung erhalten können. Wenn dies ab einem Lebensalter von 63,5 so ist, dann ist auch Ihr Altersteilzeitvertrag gültig. Auf den Beginn der RV-Rente kommt es nicht an und Ihr Arbeitgeber ist sicher auch nicht zur Verlängerung verpflichtet.

Um den Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte noch vor der Regelaltersgrenze zu erlangen, können Sie neben Ihrer berufsständigen Versorgung noch freiwillige Beiträge in die RV einzahlen - sobald dann die 35 Jahre erfüllt sind, kann die Rente gezahlt werden. Ich würde Ihnen dringend raten, sich dazu (Kosten - Nutzen) in einer unserer Beratungsstellen persönlich beraten zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Schneidersam 03.08.2012 | 09:11
Glückwunsch! Kurz vor Ende Ihrer Altersteilzeit machen Sie sich schon Gedanken über Ihre möglichen Ansprüche. Die Aussage "wie ich hörte fehlen mir nun ca. 25-30 Monate" ist hoffentlich nicht Ihr Ernst. Ihnen wird doch sicher eine aktuelle Rentenauskunft vorliegen, aus der genaue Zahlen hervorgehen. Grundsätzlich können Sie freiwillige Beiträge einzahlen, um die Wartezeit von 35 Jahren zu erreichen. Die Einzahlung muss aber spätestens 31.März für das Vorjahr erfolgen. Sie können somit jetzt schon nicht mehr für das Jahr 2011 einzahlen. Sie sollten umgehend eine Beratungsstelle aufsuchen!
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