Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Silvia,
bitte lassen Sie in jedem Fall die Kindererziehungszeiten rentenrechtlich anerkennen. Bitte wenden Sie sich hierzu unter Vorlage Ihres Personalausweises und der Geburtsurkunden Ihrer Kinder an die nächstgelegene Auskunfts-und Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers.
Für Zeiten des Sozialhilfebezuges wurden keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt. Sofern Sie jedoch mittlerweile Arbeitslosengeld II beziehen, werden seit dem 01.01.2005 Beitrage zur Rentenversicherung abgeführt. Bitte nehmen Sie bei der Vorsprache in der Rentenberatungsstelle bitte vorsorglich auch Ihre Unterlagen über eventuelle Zeiten der Arbeitslosigkeit mit, damit wir diese Zeiten rentenrechtlich einschätzen und ggf. auch anerkennen können.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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