Hallo bt,
um die Frage beantworten zu können wäre wichtig zu wissen, was Sie nach dem Wehrdienst gemacht haben.
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Hallo bt,
um die Frage beantworten zu können wäre wichtig zu wissen, was Sie nach dem Wehrdienst gemacht haben.
Hallo bt,
wie KSC schon ausgeführt hat: "Da Sie nach dem Wehrdienst eine Ausbildung begonnen haben, ist der fehlende Monat August als Übergangszeit und somit als Anrechnungszeit wegen Schulausbildung anzuerkennen." - auch wenn diese Anrechnungszeit zukünftig keine besondere Bewertung mehr erfährt.
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