Sollten Sie die letzte Versicherungskarte nicht mehr finden, dann sollten Sie sich nicht lange damit aufhalten und endlich einen Kontenklärungsantrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen. Da Ihnen die Jahre 1971 / 1972 fehlen, wurde Ihr Konto vermutlich noch nie vollständig geklärt. Wir empfehlen Ihnen daher unbedingt über die Ergänzung der beiden fehlenden Jahre hinaus zu einer umfassenden Kontenklärung. Insbesondere fehlende Schulzeiten, die spezielle Kennzeichnung von Pflichtbeiträgen als Zeiten einer beruflichen Ausbildung etc. könnten dann in diesem Kontenklärungsantrag erledigt werden.
Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, aber auch das Versicherungsamt Ihrer Heimatgemeinde oder auch Versichertenberater oder Versichertenälteste werden Ihnen beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare behilflich sein. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.