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Fehler im Faktencheck: Ost- oder West-Rente: Was gilt für wen?

von rosebud30.03.2016 | 11:51
1535 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo Experte, die folgende Info im o. g. Beitrag vom 29.03.2016 auf ihre-vorsorge.de ist fehlerhaft: "Wann bringen Zeiten des Arbeitslosengeld-Bezugs Entgeltpunkte? In diesem Fall kommt es nicht darauf an, wo die Betroffenen vorher gearbeitet haben. Ob bei der Rentenberechnung später West- oder Ost-Regeln zugrunde gelegt werden, hängt für Arbeitslose davon ab, wo sie wohnen und welche Arbeitsagentur damit für sie zuständig ist. Liegt die Arbeitsagentur im Westen, so zählen später die West-Werte, andernfalls die aus dem Osten." Die Zuordnung von Entgeltpunkten (Ost) hängt in diesen Fällen eben nicht vom Wohnort ab. Die Zuordnung erfolgt analog der vorherigen Beschäftigung, im Regelfall also nach dem Beschäftigungsort. Entgegen der obigen Aussagen ist der Sitz der Arbeitsagentur also nicht relevant. Bitte berichtigen lassen. Danke!

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Rosebud,

herzlichen Dank für Ihre Anmerkung! Wir prüfen das intern und melden uns wieder an dieser Stelle.

Beste Grüße aus der Redaktion

Natascha Krämer

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Rosebud,

Sie haben Recht. Der Text wurde an dieser Stelle korrigiert.

Herzlichen Dank fürs aufmerksame Lesen!

Beste Grüße aus der Redaktion

Natascha Krämer

6 Antworten

Galgenhumoram 30.03.2016 | 13:05
Die Redaktion von ihre-vorsorge.de, die die Beiträge ins Magazin setzt, ist nicht gleichzusetzen mit den hier auftretenden "Experten" von der DRV. Schreiben Sie daher doch die Redaktion (siehe Impressum) direkt an, wenn sie einen (berechtigten) Fehler finden.
1. Woher soll ich das wissen? 2. Die Weiterleitung an die Redaktion wird ja wohl der Experte (oder gern auch Sie selbst) erledigen können.
zu 1.) Sofern der "rosebud" aus dem ersten Link aus dem Beitrag von "Kein Experte" der selbe ist wie Sie, können Sie durchaus wissen, dass die Experten die Regelungen über Zuordnung beherrschen. Denn ich gehe mal davon aus, dass Sie den vorherigen Beitrag des Experten auch gelesen haben. zu 2.) Da Sie ziemlich dünnhäutig zu reagieren scheinen, übernehme ich das für Sie.
Kein Experteam 30.03.2016 | 12:06
Die Redaktion von ihre-vorsorge.de, die die Beiträge ins Magazin setzt, ist nicht gleichzusetzen mit den hier auftretenden "Experten" von der DRV. Schreiben Sie daher doch die Redaktion (siehe Impressum) direkt an, wenn sie einen (berechtigten) Fehler finden. Dass die Experten die Zuordnung des Rechtskreises von Entgeltersatzleistungen richtig anwenden, wurde (auch Ihnen) doch bereits bewiesen. https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
rosebudam 30.03.2016 | 13:24
Zitat von Galgenhumor anzeigenausblenden
zu 1.) Ich kann durchaus wissen, dass zumindest ein! Experte die Regelungen über die Zuordnung beherrscht. Ich muss aber nicht die "Zuständigkeiten" auf ihre-vorsorge.de kennen, sondern nutze einfach den für mich bequemsten Kommunikationsweg. zu 2.) ... na ging doch. Danke!
Galgenhumoram 30.03.2016 | 14:30
Kein Problem - ich weiß halt wie man eine Mail schreibt (und Ihre eigenen Ausgangstext in eine Mail zu kopieren und an "Redaktion@ihre-vorsorge.de" senden, hat noch nicht einmal 90 sec meiner Zeit beansprucht - vermutlich weniger Zeit als das Verfassen Ihres letzten Beitrages). Also die Zeit, die Sie für das Schreiben dieses Beitrages verwendet haben, hätten Sie auch sinnvoller investieren können: Z.B. Waren bei mir keine 90 sec.
W*lfgangam 30.03.2016 | 21:50
Zitat von Kein Experte anzeigenausblenden
Anmerkung: Die Redaktion/der Betreiber dieses Internetangebots muss natürlich alle Beiträge hier im Forum auf 'Recht und Gesetz' im Sinne der Betreiber- bzw. Forenhaftung checken, insofern gehen sachdienliche Hinweise auf Fehlinformationen im red. Teil sicher nicht unter. Der Hinweis hier hat zudem einen Mehrwert für mögliche Mitlesende, die sowohl den red. Teil wie auch das Forum lesen :-) https://de.wikipedia.org/wiki/Forenhaftung Gruß w.
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