Hallo Petti,
in Ihrem aktuellen Rentenverfahren wird Ihr gesundheitliches Leistungsbild anhand der vorliegenden bzw. eingereichten medizinischen Unterlagen geprüft. Daher ist es ratsam, den korrigierten Rehabericht mit einzusenden. Sollten Ihnen weitere neue medizinischen Unterlagen vorliegen, reichen Sie auch diese bei Ihrem RV-Träger ein. Nach Auswertung Ihres gesundheitlichen Leistungsbildes wird über Ihren Antrag entschieden. Dabei ist der Grundsatz "Reha vor Rente" zu berücksichtigen.