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Fehler im Versicherungsverlauf

von willibald23.02.2008 | 09:22
1452 Ansichten
4 Antworten

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Wie kann ich einen offenkundigen Fehler im Versicherungsverlauf beheben,wenn im DDR-SV-Ausweis ein Verdienst irrtümlich für 1,75 Jahre fixiert wurde, obwohl keine Krankschreibung oder Unterbrechung der Tätigkeit vorlag.Leider wurde dieser Mangel von mir erst jetzt erkannt mit freundl. Gruss

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wie bereits beschrieben, sollten Sie die Korrektur Ihres Versicherungsverlaufs bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger beantragen. Dabei sollten Sie ggf. Nachweise über den korrekten Beschäftigungszeitraum und die Entgelthöhe vorlegen. Wenn Sie keine Nachweise besitzen, wird der Rentenversicherungsträger bei einem Nachfolgebetrieb bzw. in Archiven ermitteln. Falls keine weiteren Unterlagen vorhanden sind, wird grundsätzlich von der Richtigkeit der Eintragungen im SVA ausgegangen.

3 Antworten

Philippam 23.02.2008 | 09:31
Hallo Willibald, können Sie Ihren Beitrag etwas konkretisieren. Mit 1,75 Jahre kann ich wenig anfangen. mfg Philipp
Rentenüberprüferam 24.02.2008 | 01:22
User Willibald, die Eintragung muss nicht unbedingt ein Fehler sein. Ende der 40 und evtl. bis Mitte der 50iger Jahre kam es vor, dass ein Handwerksbetrieb Einkommen auch über das Kalenderjahr hinaus bescheinigt hat. In so einem Fall wird durch die Bearbeitung der DRV dieser Verdienst zeitlich aufgesplittet und dem zutreffenden Kalenderjahr und Monaten in diesem Zeitraum zugeordnet. Im Versicherungsverlauf nachsehen, ob evtl. die Summe Verdienst aus berücksichtigten Teilzeiträumen mit der im SV-Buch für den Gesamtzeitraum übereinstimmt. Wichtig aus meiner sicht ist festzustellen, ob im Anschluss an diese Eintragung für die Restzeit des Jahres weitere Einkommen erzielt wurden und diese im Versicherungsverlauf berücksichtigt wurden, insoweit keine Versicherungslücke entstanden ist.
Rosannaam 24.02.2008 | 19:23
Ganz einfach: Mit einem formlosen Schreiben bei der DRV den Sachverhalt schildern, eine Überprüfung des Versicherungsverlaufes beantragen und den SVA oder eine amtlich beglaubigte Kopie ALLER beschrifteten Seiten (für Rentenzwecke ist die Beglaubigung beim Bürgermeisteramt o.ä. kostenlos) beifügen. MfG Rosanna.
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